BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein:
Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Dies entschied die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Beschwerdeführers erfolglos. Der Beschwerdeführer war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen. Dabei hatte er seine Lichthupe und teilweise auch die Hupe eingesetzt.
Gewaltanwendung im Sinne des Nötigungsparagrafen liegt vor, wenn der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2547.html
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren:
Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB. Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht, den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz des Verbrauchers eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2546.html
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DAV: Juristenausbildung: Qualitätssteigerung wird eingefordert:
Der Deutsche Anwaltverein nimmt Presseberichte über eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Sachsen zur Reform der Juristenausbildung mit Interesse zur Kenntnis. Wir freuen uns, dass die Politik endlich die Notwendigkeit die Juristenausbildung zu reformieren anerkennt. Weil der Reformbedarf mit Händen zu greifen ist, haben wir im Oktober 2006 einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung nebst Begründung der Politik vorgelegt, so DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Die von der Presse referierten Vorschläge der Reform lassen Zweifel aufkommen, ob das Reformziel eine Qualitätssteigerung so erreicht werden kann. Reformziel muss sein, die gegenwärtige Qualität nicht nur zu erhalten, sondern zu steigern. Der DAV warnt davor, sich bei Reformüberlegungen nur von finanzpolitischen Erwägungen leiten zu lassen: Wenn zu viele Lehrinhalte in das Studium gepackt werden und das Referendariat aus Spargründen völlig abschafft wird, ist die Gefahr groß, dass die Juristenausbildung insgesamt in ihrer Qualität drastisch heruntergefahren wird, so Kilger ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2536.html
BVerfG: Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt:
Am 9. März 2007 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zur Entsendung von Aufklärungsflugzeugen des Typs Tornado nach Afghanistan zu. Hiergegen richtet sich die Organklage der Fraktion der PDS/Die Linke, verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des Vollzuges der Truppenentsendung nach Afghanistan. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Eilantrag mit Beschluss vom 29. März 2007 abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich, dass im Hinblick auf das in den Hauptsacheanträgen als verletzt gerügte parlamentarische Beteiligungsrecht aus Art. 59 Abs. 2 GG ein irreversibler Nachteil drohe, wenn der Vollzug des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 9. März 2007 nicht vorläufig durch das Bundesverfassungsgericht ausgesetzt wird. Die Antragstellerin habe nicht dargetan, aus welchen Gründen der bis zur Entscheidung des Senats in der Hauptsache verstreichende Zeitraum den von ihr für verfassungswidrig gehaltenen Zustand entscheidend verfestigen würde ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2534.html
BVerfG: Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort:
Nach § 142 Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird ein an einem Verkehrsunfall Beteiligter bestraft, der sich in Kenntnis des Unfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben. Nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB wird darüber hinaus auch der Unfallbeteiligte bestraft, der sich zwar berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Letztere Tatbestandsalternative betrifft zum Beispiel den Fall, dass der Unfallbeteiligte eine verletzte Person ins Krankenhaus bringt.
Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer vom Amtsgericht Herford wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Er hatte mit seinem Auto beim verbotswidrigen Überholen auf einem Baustellenabschnitt Rollsplitt aufgewirbelt, wodurch an dem überholten Fahrzeug Schäden in Höhe von knapp 1.900 Euro entstanden. Als der Beschwerdeführer auf das Gelände einer ca. 500 Meter entfernten Tankstelle einbog, machte ihn der Geschädigte dort auf den Unfall aufmerksam. Der Beschwerdeführer bestritt den Überholvorgang und entfernte sich, ohne dem Geschädigten die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2533.html
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BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet:
Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt ...
Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2528.html
BGH: Bundesgerichtshof entscheidet zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien":
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Die Klägerin nimmt die beklagte Bausparkasse auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung einer Eigentumswohnung in Anspruch. Von einem Vermittler geworben, erwarb die Klägerin im Jahre 1997 zwecks Steuerersparnis eine vermietete Eigentumswohnung in Schwelm für rd. 88.000 DM. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm sie ein Grundschuldvorausdarlehen einer Bank über 100.000 DM auf, das durch zwei mit der Beklagten abgeschlossene Bausparverträge getilgt werden sollte. Wie in dem Darlehensvertrag vorgesehen, trat die Klägerin der für das betreffende Objekt bestehenden Mieteinnahmegemeinschaft bei. Mit ihrer Klage beruft sie sich u. a. auf die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten. Sie macht geltend, das Mietpoolkonzept habe betrügerisch von Anfang an überhöhte Ausschüttungen vorgesehen, um eine entsprechende Rendite vorzutäuschen. Obwohl dies der beklagten Bausparkasse bekannt gewesen sei, habe sie den Beitritt zum Mietpool zur Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens gemacht und die überhöhten Mietpoolausschüttungen als tatsächliche Mieterträge behandelt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2005, 698 veröffentlicht ist, hat ihr nach Beweiserhebung über die Üblichkeit des verlangten Beitritts zu einer Mieteinnahmegemeinschaft stattgegeben, hat aber die Revision zugelassen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2517.html
BGH: Entscheidung zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis:
Das Landgericht Cottbus hat die Angeklagten, die Eltern des in Cottbus zu Tode gekommenen knapp siebenjährigen Dennis, jeweils wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revisionen beider Angeklagten zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch bestätigt, soweit die Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung ihres Kindes und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt sind. Denn die Angeklagten hatten nach den Urteilsfeststellungen erkannt, dass ihr Sohn immer mehr abmagerte und schließlich vollständig entkräftet war. Dennoch unterließen sie geeignete Hilfsmaßnahmen. Der vom Schwurgericht auf dieser Tatsachenbasis gezogene Schluss auf den bedingten Tötungsvorsatz war tragfähig, allerdings nur für die letzte Phase der Mangelversorgung des Kindes Dennis. Soweit das Schwurgericht das Geschehen als grausame Tötung und damit als Mord gewertet hat, hat der Bundesgerichtshof das Urteil dahin abgeändert, dass die Angeklagten wegen Totschlags verurteilt sind ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2514.html
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DAV: Resozialisierung statt Wegsperren für immer:
Das Thema Wegsperren für immer hat rechtspolitisch ungebrochen Konjunktur. Heute führt der Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu den Altfällen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung wegen einer einschränkenden Regelung im Einigungsvertrag durch. Der Deutsche Anwaltverein tritt für eine nüchterne Bestandsaufnahme ein und warnt vor populistischer Panikmache. Die Kriminalpolitik müsse stärker die Resozialisierung fördernde Maßnahmen unterstützen und die in den letzten Jahren auf diesem Gebiet aufgelaufenen schwerwiegenden Versäumnisse ausgleichen. Zu beachten sei insbesondere, dass es nach wie vor an zuverlässigen Diagnose- und Prognoseinstrumentarien für die Gefährlichkeit von Straftätern fehle.
Für eine Ausweitung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es keine vernünftigen Gründe, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Jüngste Untersuchungen würden deutlich machen, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung kein geeignetes Mittel ist, die Bevölkerung vor gefährlichen Personen zu schützen. Die Prognosen über die vermeintliche Gefährlichkeit der Betroffenen würden zumeist fehlgehen. Die Sicherungsverwahrung insgesamt ist ein höchst fragwürdiges Instrument. Das gilt auch angesichts des anzuerkennenden Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2513.html
BVerfG: Eilantrag des ZDF gegen Film-Verbot weitgehend erfolgreich:
Am 19. März 2007 beginnt vor dem Landgericht Münster die auf mehrere Tage angesetzte Verhandlung gegen 18 Bundeswehrausbilder, die ihre Untergebenen in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld der Verhandlung ordnete das Gericht den Ausschluss von Foto- und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal für einen Zeitraum von 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach Prozessende an. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde des ZDF, das eine Fernsehberichterstattung über das Strafverfahren beabsichtigt. Zugleich hat das ZDF den Antrag gestellt, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes seinem dreiköpfigen Fernsehteam die Anfertigung von Filmaufnahmen bis zum Einzug des Gerichts in den Sitzungssaal zu ermöglichen. Der Eilantrag des ZDF war weitgehend erfolgreich.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Vorsitzenden der 8. Strafkammer des Landgerichts Münster angewiesen, dem Fernsehteam des ZDF zu ermöglichen, vor Beginn und am Ende der Verhandlungen Filmaufnahmen der im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten einschließlich der Angeklagten zu fertigen, und hierbei die Anwesenheit der Richter und Schöffen der Strafkammer im Sitzungssaal zu gewährleisten. Die Fernsehbilder dürfen jedoch nur nach Anonymisierung der Gesichter der Angeklagten weitergegeben und veröffentlicht werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2511.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team