BGH: Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber zu entscheiden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 ¤ pro Minute kostet. Der klagende Verband meint, ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten werde die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt. Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der auf Unterlassung gerichteten Klage des Verbraucherverbandes stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Revision blieb ohne Erfolg ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2096.html

DAV: Zwei weitere neue Fachanwaltschaften beschlossen: Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht:
Die Satzungsversammlung der Deutschen Anwaltschaft hat am 03. April 2006 in Berlin die Einführung zwei weiterer neuer Fachanwaltschaften beschlossen und zwar den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und den Fachanwalt für Informationstechnologierecht, auch Fachanwalt für IT-Recht genannt. Damit stehen zwei neue Fachanwaltschaften für die Anwälte zur Spezialisierung und Qualifizierung und für den Mandanten als Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesen Beschlüssen sind die Forderungen des Deutschen Anwaltvereins nach Ausweitung der Fachanwaltschaften - 1999 auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung in Mannheim beschlossen - umgesetzt worden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2090.html

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OLG HH: Schröder gegen Westerwelle - Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung:
Guido Westerwelle bleibt es weiter verboten zu behaupten, Gerhard Schröder habe der Firma „Gazprom“ einen „Auftrag“ gegeben. Das hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 3.4.2006 entschieden. Es hat die einstweilige Verfügung vom 21.3.2006 bestätigt und den dagegen gerichteten Widerspruch Westerwelles zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg hat bei der Verkündung des Urteils angemerkt: Dem Antragsgegner bleibe es selbstverständlich unbenommen, das Verhalten des Antragstellers – gegebenenfalls auch scharf und pointiert – zu kritisieren. Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsäußerungsfreiheit, setze aber hier voraus, dass es sich bei der angegriffenen Äußerung auch tatsächlich um eine Meinungsäußerung handele. Nicht geschützt sei grundsätzlich die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptungen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2089.html

BVerfG: Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar:
Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Allerdings führt dies nicht zur Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage. Vielmehr ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2079.html

BGH: Bundesgerichtshof hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf:
Das Landgericht Passau hat mit Urteil vom 10. Juni 2005 gegen den Verurteilten gem. § 66 b Abs. 1 StGB die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet und ihn zugleich in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus überwiesen. Der 72jährige Verurteilte leidet seit einer Kopfverletzung in seiner Jugend an einer organischen Persönlichkeitsstörung; ein Hirnsubstanzdefekt führt bei ihm zu einem fortschreitenden Persönlichkeitsabbau. Nachdem gegen ihn im Jahr 1994 eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängt worden war, verurteilte ihn das Landgericht Passau am 16. März 1999 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten . Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Verurteilte mit der 12jährigen Tochter seiner Geliebten gegen deren Widerstand den ungeschützten Geschlechtsverkehr durchgeführt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2071.html

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BGH: Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig:
Die Angeklagte befand sich am Nachmittag des Tattages allein mit der 4-jährigen Tochter Angelina ihres Lebensgefährten und ihrem gemeinsamen seinerzeit erst vier Monate alten Sohn in ihrer Wohnung. Während sie im Wohnzimmer damit beschäftigt war, den Säugling zu füttern, begab sich Angelina in die Küche und rührte statt Zucker irrtümlich ca. 32 Gramm Kochsalz in einen Schokoladenpudding. Als die Angeklagte in die Küche kam, sah sie die auf dem Boden liegende Salzpackung sowie den ungegessenen Pudding. Sie stellte Angelina zur Rede, die ihr bedeutete, dass der Pudding "widerwärtig" schmecke und sie ihn nicht essen wolle. Obgleich die Angeklagte richtig folgerte, dass das Mädchen versehentlich Salz in die Süßspeise eingerührt hatte, veranlasste sie das sich sträubende Kind zu dessen Erziehung und Bestrafung, die Schokoladencreme vollständig auszulöffeln. Sie wusste dabei nicht, dass die Aufnahme von 0,5 bis 1 g Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht (Angelina wog 15 kg) in aller Regel zum Tode führt. Wenig später klagte Angelina über Übelkeit und musste erbrechen. Als sich der Zustand des Kindes im Verlauf der nächsten halben Stunde zusehends verschlechterte ... brachte die Angeklagte es ins Krankenhaus, wo es bereits in komatösem Zustand eintraf ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2062.html

BVerfG: Kein Halbteilungsgrundsatz als Belastungsobergrenze bei der Einkommen- und Gewerbesteuer:
Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Gewerbebetriebs. Er wurde im Jahr 1994 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens von 622.878 DM setzte das Finanzamt die Einkommensteuer auf 260.262 DM fest. Die von der Gemeinde festgesetzte Gewerbesteuerschuld des Beschwerdeführers belief sich auf 112.836 DM. Gegen den Einkommensteuerbescheid 1994 legten die Eheleute erfolglos Einspruch ein, mit dem sie rügten, die Einkommen- und Gewerbesteuer verstoße gegen den vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 22. Juni 1995 ausgesprochenen „Halbteilungsgrundsatz“, da die Gesamtbelastung des Einkommens mit Steuern über 50 v. H. liege. Die Klage, mit der sie sinngemäß beantragten, die Einkommensteuer auf 187.731 DM herabzusetzen, blieb vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof ohne Erfolg. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zurückgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2060.html

BGH: Bundesgerichtshof zu Verträgen über R-Gespräche:
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespräche in Höhe von 593,06 ¤. Bei diesen Telefonaten trägt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten. Die von der Klägerin vermittelten Gespräche kamen, wenn der Anruf von einem Mobiltelefonnetz ausging, folgendermaßen zustande: Der Anrufer wählte eine kostenlose, mit der Ziffernfolge 0800 beginnende Rufnummer der Klägerin sowie die Nummer des Anschlusses, mit dem das Gespräch geführt werden sollte und sprach seinen Namen. Die Klägerin stellte sodann die Verbindung her. Der Angerufene hörte zunächst die gebührenfreie automatische Ansage "Hallo, Sie haben ein R-Gespräch von ... . Dieser Teilnehmer ruft Sie aus dem deutschen Mobilnetz an. Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen, dann drücken Sie jetzt die Eins und die Zwei." Folgte er dieser Aufforderung, wurde zum Anrufer durchgestellt. Unterließ der Angerufene die Annahme, wurde die Verbindung für ihn kostenfrei beendet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2056.html

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BGH: Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene Gefahren aufzuklären:
Der Kläger verlangt von einem Blutspendedienst Schmerzensgeld, Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden wegen aufgrund einer Blutspende eingetretener chronifizierter neuropathischer Schmerzen in seinem linken Arm. Der Kläger erlitt durch den Einstich der Blutabnahmekanüle eine Traumatisierung des Hautnervs des linken Unterarms, was ein spezifisches, jedoch seltenes Risiko einer Blutspende darstellt. Er leidet trotz dauernder Schmerzmitteleinnahme weiterhin an Schmerzen im linken Unterarm, eine vollständige Genesung ist eher unwahrscheinlich. Wegen der Medikamenteneinnahme kann der Kläger seinen Dienst als Polizeibeamter nur noch halbschichtig leisten. Er behauptet, über die mit einer Blutspende verbundenen Risiken nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2053.html

BGH: Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben:
Das Landgericht Mühlhausen hat den geständigen Angeklagten wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer führten der Angeklagte und seine Ehefrau eine schwierige, konfliktträchtige Beziehung. Als sich die Ehefrau, an der der Angeklagte sehr hing, zum wiederholten Male einem anderen Mann zuwandte, war der Angeklagte verzweifelt und wollte zunächst nur sich selbst töten, fasste dann aber den Entschluss, die drei gemeinsamen Kinder "mit in den Tod zu nehmen". Er sorgte sich, was mit den Kindern geschehen würde, wenn er tot sei. Außerdem wollte er seine Ehefrau durch den Tod der Kinder auch "anklagen". Nach Genuss von Alkohol und Medikamenten tötete er am Abend des 2. Mai 2004 zunächst den ein Jahr und neun Monate alten schlafenden Sohn H. durch einen Messerstich in die Brust und etwas später auch die fünf Jahre und vier Monate Tochter L.-M. auf die gleiche Weise ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2048.html

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