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Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Nimmst Du an Moot-Court-Wettbewerben teil ?
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Noten, die Du für Klausuren und Hausarbeiten kriegst, sind in der Regel ... ?
59 % der User meinen, ihre Noten seien so gut wie gewürfelt, 29 % nehmen die Noten, wie sie kommen und wollen sich zu ihrer Berechtigung nicht äußern. 12 % halten sie für richtig.
Rechtsprechung aktuell:
Tankgutschein unzulässig:
Die Werbung, für das Auswechseln von Autofrontscheiben einen Tankgutschein als Geschenk auszuloben, ist als unlautere Werbung unzulässig, weil sie den Kunden dazu verleitet, seinen Vertrag mit seinem Voll- bzw. Teilkaskoversicherer zu verletzen, zu dessen Lasten der Tankgutschein geht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U445.html
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JURAcon Frankfurt - Jetzt Karriereweichen stellen
Mit 55 Ausstellern, darunter 38 namhafte Kanzleien und Unternehmen sowie 10 nationale und internationale Lawschools, ist die JURAcon Frankfurt Deutschlands zentrales Karriereforum für junge Juristen und bietet eine ideale Plattform zur Netzwerkbildung sowie zum Stellen entscheidender Karriereweichen.
Termin: 11 April 2006 von 10 - 17 Uhr im Forum der Messe, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main
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Kein Reisepass für Hooligans:
Da das Auftreten deutscher Hooligans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann, ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß § 7 I Nr. 1 PassG berechtigt, den Geltungsbereich von Reisepässen von Hooligans im Hinblick auf Reisen zu Fußballspielen im Ausland zu beschränken ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U444.html
Keine Sperrwirkung:
Wenn der objektive Tatbestand der Hehlerei erfüllt ist, aber der entsprechende Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, entfaltet der Hehlereitatbestand keine Sperrwirkung gegenüber einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U443.html
Erlaubnis zur Untervermietung:
Der Anspruch eines Mieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung des Mietgegenstandes setzt nicht voraus, daß der Mieter in der gemieteten Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U442.html
Falsches Aktenzeichen unschädlich:
Wenn das Berufungsgericht anhand der vollständigen und richtigen Angaben in der Berufungsschrift in der Lage ist, seine prozessvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen, ist die versehentlich falsche Angabe des Aktenzeichens auf der Berufungsschrift unschädlich...
http://www.juraplus.de/RSPR/U441.html
Kindergeld als Einkommen im Rahmen der PKH:
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist Kindergeld Einkommen des Elternteils, dem das Kindergeld zusteht. Der Lebensunterhalt des bei der Mutter lebenden Kindes ist durch den Freibetrag und die abzugsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung gedeckt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U440.html
Auszahlung der Lebensversicherung:
Sofern kein objektiver Anhaltspunkt für einen Suizid durch den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung besteht, darf die Versicherung die sachverständigen Ermittlungen über die Ursache des Unfalls, die kausal für den Tod des Versicherungsnehmers war, nicht abwarten, sondern muß die Versicherungssumme auszahlen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U439.html
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Arbeitsrecht auf den Punkt gebracht.
Die neue Studienausgabe Personalrecht für die Praxis 2006 präsentiert in 48 Kapiteln alles, was im Arbeitsverhältnis relevant ist: von der Einstellung über die Pflichten bis hin zur Beendigung, einschließlich der sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Aspekte. Alle relevanten Fakten werden auf den Punkt gebracht. Durch die übersichtliche Gliederung können personalrechtliche Sachverhalte schnellstmöglich erfasst werden. Mit Rechtstand 01.02.2006 sind alle wichtigen gesetzlichen Änderungen bereits eingearbeitet.
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Nomos-Verlag: Gerichtsverzeichnis:
Das Gerichtsverzeichnis aus dem Nomos-Verlag ist binnen kürzester Zeit zu einem juristischen Standardwerk geworden, das Grundausstattung aller guten Kanzleien und Notariate ist und sich auch bei Gerichten größter Beliebtheit erfreut. Es ist nunmehr in der zweiten Auflag erschienen.
Das Verzeichnis umfasst sämtliche Zuständigkeiten und Adressen, die in der Praxis benötigt werden. Das Werk orientiert sich dabei grundsätzlich am Informationsbedarf in der Kanzlei. Dies führt zu einem klar strukturierten, handlichen neuen Verzeichnis. Der Titel beinhaltet ein Ortsverzeichnis mit dem jeweils zuständigem Amtsgericht, ein Straßenverzeichnis mit Erläuterungen bei Zuständigkeiten, die sich nicht eindeutig über die Postleitzahl ermitteln lassen sowie eine Darstellung abgegebener Zuständigkeiten der Amtsgerichte ...
http://www.juraplus.de/Buchr/NOMGVZ.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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