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BGH: Volksverhetzung durch Leugnen des Holocaust - Verurteilung eines Hamburger Strafverteidigers bestätigt:
Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen einen Rechtsanwalt geführt. Dieser hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien.
In einer ersten Hauptverhandlung war der Angeklagte mit Rücksicht auf die mit den Äußerungen verbundene Verteidigertätigkeit aus Rechtsgründen freigesprochen worden. Den Freispruch hatte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzurteil vom 10. April 2002 aufgehoben, weil durch - wie hier - strafprozessual gänzlich aussichtslose Beweisanträge, die als verteidigungsfremdes Verhalten zu werten seien, eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung grundsätzlich nicht in Frage zu stellen sei. Danach hat das Landgericht den Rechtsanwalt aufgrund neuer Hauptverhandlung anklagegemäß schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die gegen diese Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten durch einstimmigen Beschluß als offensichtlich unbegründet verworfen. ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P373.html
DAV: Die Anwaltausbildung - Theoretischer Kurs zur DAV-Anwaltausbildung gestartet:
Der Deutsche Anwaltverein und die FernUniversität Hagen bieten in Kooperation eine intensive Vorbereitung auf den Anwaltsberuf. Der Studienkurs besteht aus 27 von renommierten Rechtsanwälten verfassten Lehrbriefen. Der Lernerfolg wird studienbegleitend abgeprüft. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Hochschulzeugnis, Absolventen der praktischen DAV-Anwaltausbildung darüber hinaus das DAV-Ausbildungszertifikat.
Die DAV-Anwaltausbildung bereitet nicht nur auf den Anwaltsberuf vor, sondern auch auf die immer wichtiger werdenden anwaltsspezifischen Klausuren und Prüfungen im 2. Staatsexamen. Teilnahmeberechtigt ist jeder Jurist mit 1. juristischem Staatsexamen. Der Einstieg ist jederzeit möglich ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P368.html
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BGH: Kopplung von ISDN-Anschluß mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich:
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß es kartellrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluß und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken. Die Deutsche Telekom AG warb im Jahre 2000 zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft T-Online International AG für ein gekoppeltes Angebot eines ISDN-Anschlusses der Deutschen Telekom mit einem Internetzugang von T-Online. Dieses Angebot bestand aus dem T-ISDN-Anschluß zu den üblichen aus Grundpreis und Gesprächsgebühren zusammengesetzten Tarifen sowie aus einem T-Online-Anschluß zu einem call-by-call-Tarif, der keine (zusätzliche) Grundgebühr, sondern lediglich nutzungsabhängige Gebühren vorsah ...
Gegen diese Praxis wandte sich AOL Deutschland, eine Tochter des AOL-Konzerns, die in Deutschland den Online-Dienst AOL betreibt. Sie beklagte, daß ein Großteil der neuen T-ISDN-Kunden - nach ihrer Darstellung 80% - über T-Online ins Internet gehe und für andere Internet-Service-Provider verloren sei. Die Deutsche Telekom verlagere auf diese Weise ihre überragende Machtstellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse auf den benachbarten Markt für den Internetzugang ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P362.html
LBS: Auch ein vermutlich schuldunfähiger Mieter darf sich nicht alles erlauben:
Gerichte billigen bei Mietstreitigkeiten bestimmten Gruppen wie betagten oder kranken Menschen einen größeren Schutz zu als anderen. Aber alles hat seine Grenzen: Wie das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, kann einem randalierenden Mieter trotz einer schweren, das Verschulden möglicherweise ausschließenden psychischen Erkrankung fristlos gekündigt werden. Zumindest dann, wenn der Hausfrieden nicht anders wiederherzustellen ist.
Im Fall drohte eine Mieterin eines Berliner Mietshauses mal damit, die Gasleitungen in ihrer Küche zu öffnen, mal hörte sie so laut Musik, dass Polizei und Feuerwehr die Tür einschlagen mussten, um für Ruhe zu sorgen. Dann wieder befestigte sie Plakate mit ordinären Aufschriften auf der Balkonbrüstung, schrieb Phantasienamen auf die Hausfassade und warf Stühle, Geschirr und Fernseher aus dem vierten Stock auf die Straße. Schriftliche Abmahnungen führten nicht zu einer Besserung ...
Zwar zeigte der Richter grundsätzlich großes Verständnis für die persönlich schwierige Lage der Mieterin, doch letztlich bewertete er die unzumutbare Situation der übrigen Bewohner höher ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P359.html
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LBS: Vermieter muss betagte Badewanne nicht automatisch austauschen:
Man benötigt nicht allzu viel Phantasie, um sich den Zustand einer Badewanne vorzustellen, die bereits 30 Jahre lang also einer ganzen Generation von Mietern treue Dienste geleistet hat. Besonders schön sah das gute Stück nicht mehr aus, die Oberfläche war rau und nur noch schlecht zu putzen. Deswegen bestellte sich der Mieter einer Wohnung nach erfolglosen Überredungsversuchen des Vermieters schließlich selbst eine neue Wanne und schickte dem Eigentümer die Rechnung. Der wollte partout nicht bezahlen, die Angelegenheit landete vor Gericht. Der Mieter machte damit eine juristische Bauchlandung. Er blieb auf den Kosten für seine Neuerwerbung sitzen.
Die Begründung des Amtsrichters: Beim Einzug des Klägers sei die Badewanne bereits 20 Jahre alt und ebenfalls schon nicht mehr besonders attraktiv gewesen. Er habe also gewusst, worauf er sich einlasse. Chancen auf einen Erfolg vor Gericht hätte er nur dann gehabt, wenn die Wanne mittlerweile seit dem Bezug der Wohnung so beschädigt gewesen wäre, dass er sie entweder gar nicht mehr benutzen oder zumindest nicht mehr säubern hätte können ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P357.html
DAV: Pleitewelle auf Rekordniveau - Insolvenzverfahren als Chance:
Die Möglichkeiten und Chancen einer insolvenzrechtlichen Sanierung sind vielen Unternehmern noch unbekannt. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein anlässlich des 1. Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin. In der Praxis habe sich die seit 1999 geltende Insolvenzordnung bewährt. Daran ändere auch die hohe Zahl der Insolvenzen nichts. Handlungsbedarf bestehe bei dem Schutz der Gleichbehandlung der Gläubiger. Auch erschwere das Brüsseler Beihilfenrecht die Verwertbarkeit subventionierter Unternehmen ... Dem alten Image des Konkurses als Zerschlagung stehen die Sanierungschancen im modernen Insolvenzverfahren gegenüber. Gegenüber der Sanierung außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gibt es zahlreiche Erleichterungen, um effizient und zügig restrukturieren zu können. So gebe es eine Begrenzung der Kündigungsfristen statt der Bindung an tarifvertragliche Regelungen, sowie eine Deckelung der Höhe beim Sozialplan, anstatt ihn noch aushandeln zu müssen. Zudem könnten längerfristige Verträge leichter gekündigt werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P356.html
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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen § 3 a Wohnortzuweisungsgesetz erfolglos:
Es ist mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit vereinbar, dass Spätaussiedler, die an einem anderen als dem ihnen zugewiesenen Ort ständigen Aufenthalt nehmen, grundsätzlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil und wies die Verfassungsbeschwerde zweier Spätaussiedler zurück. Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage und haben Bestand ...
In den Gründen der Entscheidung heißt es: Die Zulässigkeit der Vb scheitert insbesondere nicht am Subsidiaritätsgrundsatz. Die Bf hatten zwar weder gegen die der Ablehnung der Sozialhilfe vorausgegangene Zuweisung noch gegen die ablehnende Entscheidung über ihren Antrag auf Abänderung der Zuweisung den Rechtsweg beschritten. Dies konnte von ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation aber auch nicht verlangt werden. So befanden sich zum Zeitpunkt der Zuweisung die der deutschen Sprache kaum mächtigen Bf in einem für sie unbekannten Land und waren ohne Möglichkeit rechtlicher Beratung ....
http://www.juraplus.de/PRESSE/P348.html
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat § 11 b Abs. 2 Buchstabe a Alternative 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 sowie § 143 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs, eingefügt durch das Gesetz vom 12. April 2001, für mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit blieb die Vb gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier in § 2 Abs. 1 Satz 1 des als Teil des Gesetzes vom 12. April 2001 erlassenen Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sowie gegen darauf bezogene Überwachungs- und Sanktionsregelungen erfolglos, hingegen waren die Beschwerdeführer , Halter und/oder Züchter von solchen und anderen so genannten Kampfhunden, mit ihrer Vb hinsichtlich des Züchtungsverbots in Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung und hinsichtlich der Strafvorschrift des § 143 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs nach Maßgabe der Gründe erfolgreich ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P344.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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