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BGH: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.
Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10. August 2006 eine Espressomaschine der Marke Saeco über die Preissuchmaschine idealo.de an. Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Die Preisgünstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter in den Ranglisten genannt werden. Der Beklagte stand mit dem von ihm geforderten Preis von 550 Euro unter 45 Angeboten an erster Stelle, und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis für die Espressomaschine drei Stunden zuvor auf 587 Euro heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige Änderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.
Die Klägerin sieht in der unrichtigen Preisangabe eine irreführende Werbung des Beklagten. Sie hat ihn deshalb auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3883.html

BverfG: Verurteilungen wegen Volksverhetzung verstoßen gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG:
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren strafgerichtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB aufgehoben und die Sachen an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.
Die Beschwerdeführer waren vom Amtsgericht Augsburg wegen des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften in Form des Angriffs auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen eines Teils der Bevölkerung zu Geldstrafen verurteilt worden ...
Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben sämtlich erfolglos. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Grundrechts der Meinungsfreiheit durch die angegriffenen Entscheidungen. Nach Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die strafgerichtlichen Verurteilungen gegen die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Die Strafgerichte müssen den Sinn einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und zudem auf der Ebene der Auslegung grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgut vornehmen. Zwar muss gegenüber der Menschenwürde das Grundrecht der Meinungsfreiheit stets zurücktreten. Soweit aber angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde beeinträchtigt, ist eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3869.html

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Grundrechte

Volker Epping

4. Auflage 2010



Dieses Lehrbuch erschließt systematisch alle Grundrechte mitsamt ihren europarechtlichen Bezügen sowie die prüfungsrelevanten Grundzüge der Verfassungsbeschwerde. Die wegen ihrer Abstraktheit für Einsteiger häufig schwer verständlichen allgemeinen Grundrechtslehren werden am Beispiel einzelner Grundrechte behandelt. Die Neuauflage berücksichtigt verstärkt die informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz und das Sicherheitsrecht. Der Band eignet sich für die Prüfungsvorbereitung ebenso wie für einen Einstieg in das Thema.

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DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern:
Der Deutsche Anwaltverein hat die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als Stärkung für den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger begrüßt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Grundlage für die Regelung war, muss nun auf den Prüfstand gestellt werden.
„Es bestehen schon berechtigte Zweifel daran, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Inkrafttreten der verbindlichen EU-Grundrechtscharta im Dezember 2009 überhaupt noch Bestand hat“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Achtung der Privatsphäre habe im demokratischen Rechtsstaat oberste Priorität.
Der DAV begrüßt daher auch das Vorhaben der neuen EU-Kommissarin Viviane Reding. Diese hatte angekündigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand zu stellen. Denn – ungeachtet aller Sicherheitsauflagen und Zugriffsbeschränkungen – die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das strikte nationale Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat, ohne dass dafür ein konkreter Anlass vorliegt. Davon sind Millionen Menschen betroffen, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3860.html

BGH: Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Kreditinstitute nicht verpflichtet sind, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen:
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein auf bankrechtlichen Verbraucherschutz spezialisierter Verbraucherschutzverband. Die Beklagte ist eine Sparkasse. Der Kläger nimmt die Beklagte u. a. darauf in Anspruch, ihm auf Verlangen unentgeltlich mittels Email, Fax oder Briefpost ihr aktuelles vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen.
Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Die Revision des Klägers hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Informationspflichten eines Kreditinstituts gemäß § 675 a BGB nur gegenüber tatsächlichen oder potentiellen Kunden im Rahmen der Geschäftsanbahnung bestehen. Ihnen soll ein Konditionenvergleich mit den Leistungen und Preisen anderer Kreditinstitute ermöglicht werden. Hingegen muss das Preis- und Leistungsverzeichnis Verbraucherschutzverbänden, die nicht beabsichtigen, in eine Geschäftsbeziehung zu dem auf Auskunft in Anspruch genommenen Kreditinstitut zu treten, nicht zur Verfügung gestellt werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3846.html

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung staatanwaltschaftlicher Ermittlungen bei ungeklärtem Todesfall nicht erfolgreich:
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines 22-jährigen britischen Studenten, der im März 2003 auf einer Bundesstraße überfahren wurde und kurz vor seinem Tod an Veranstaltungen einer als „Polit-Sekte“ mit rechtsextremistischem Hintergrund eingestuften Organisation teilgenommen hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden im Juni 2003 eingestellt. Im Februar 2005 beantragte die Beschwerdeführerin ohne Erfolg die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Beschwerde und der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zum Oberlandesgericht Frankfurt waren ebenfalls nicht erfolgreich.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist jedenfalls unbegründet. Der Beschluss des Oberlandesgerichts verkennt nicht die Bedeutung der grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, aus der sich ausnahmsweise ein Anspruch auf Strafverfolgung durch den Staat bei verdächtigen Todesfällen ergibt. Auch die von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus Art. 2 EMRK in Verbindung mit Art. 1 EMRK entwickelten Anforderungen an eine effektive Untersuchung von verdächtigen Todesfällen missachtet die Entscheidung nicht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3844.html

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BGH: Bundesgerichtshof zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten Zylindern mit angereichertem Uran:
In zwei von dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschiedenen Prozessen ging es um die Frage, wer Eigentümer bzw. Pfandrechtsinhaber an 25 Zylindern mit Uranbrennstoff ist, welche früher in der Bundesrepublik Deutschland gelagert worden waren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Annahme des Oberlandesgerichts, die jeweiligen Klägerinnen hätten diese Rechte erworben, von den getroffenen Feststellungen nicht getragen wird, die schon viele Jahre geführten Rechtsstreitigkeiten vielmehr weiterer tatsächlicher Aufklärung durch das Berufungsgericht bedürfen.
Klägerinnen in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren sind eine US-amerikanische Energieversorgerin und eine Schweizer Bank. Beklagte sind ein südamerikanisches gemischt-wirtschaftliches Unternehmen, das für heimische Kernreaktoren Kernbrennstoffe beschafft, und ein deutsches Unternehmen, bei dem das südamerikanische Unternehmen 25 mit Uran angereicherte Zylinder eingelagert hatte. Die Zylinder befinden sich inzwischen im Ausland
Im ersten Verfahren verlangt die US-amerikanische Energieversorgerin von der Lagerhalterin die Herausgabe von 11 Zylindern mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin. Im zweiten Verfahren verlangt die Schweizer Bank Herausgabe der restlichen 14 Zylinder mit der Behauptung, sie habe an den Zylindern ein Pfandrecht erworben ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3840.html

BverfG: Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar:
Von 1977 bis Ende 2000 wurde das Einkommen der Körperschaften nach demKörperschaftsteueranrechnungsverfahren besteuert. Es sah auf der Ebene der Körperschaft zwei Steuersätze vor: Der von der Körperschaft einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinn wurde zunächst mit einem Steuersatz von zuletzt 40% besteuert. Wurde der Gewinn später ausgeschüttet, reduzierte sich die Körperschaftsteuer auf 30% mit der Folge, dass die Körperschaft den Differenzbetrag erstattet bekam. Mit Rücksicht auf diesen gespaltenen Körperschaftsteuersatz entstand im Fall der Gewinneinbehaltung bis zum Zeitpunkt der Ausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft ein Körperschaftsteuerminderungspotential, das sich nach der Höhe dieser Steuersatzdifferenz bestimmte und einen entsprechenden Vermögenswert repräsentierte. Bedingt durch frühere Änderungen des Körperschaftsteuersatzes kam es bei den Körperschaften zu unterschiedlichen Teilbeträgen von Körperschaftsteuerminderungspotential, das bis zur jeweiligen Ausschüttung in einer jährlichen Gliederungsrechnung abgebildet werden musste. Auf der Ebene der Anteilseigner wurde die Gewinnausschüttung mit deren persönlichen Steuersatz belastet, zugleich aber die von dem Unternehmen hierauf gezahlte Körperschaftsteuer angerechnet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3839.html

BGH: Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers darstellt.
Der Beklagte kaufte im März 2005 bei einem in Florida/USA ansässigen Unternehmen einen Pkw Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das von der Verkäuferin anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug weist nicht, wie im Vertrag angegeben, eine Lackierung in "Le Mans Blue Metallic" auf, sondern ist schwarz. Der Beklagte verweigert die Annahme des Fahrzeugs und die Zahlung des Kaufpreises mit der Begründung, die Verkäuferin habe den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht der Verkäuferin Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Der Käufer ist in den ersten beiden Instanzen verurteilt worden. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung dabei im Wesentlichen darauf gestützt, dass ein Zurückweisungsrecht des Käufers noch vor Lieferung nur dann bestehe, wenn er ein Rücktrittsrecht nach § 323 BGB* habe. Dies sei aber gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ausgeschlossen, weil die Lieferung einer schwarzen statt einer blauen Corvette keine erhebliche Pflichtverletzung darstelle.
Die dagegen gerichtete Revision des Käufers hatte Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung ... darstellt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3835.html

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BGH: Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.
Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Das über der Wohnung der Klägerin liegende Dachgeschoss war im Jahr 1990 zu Wohnzwecken ausgebaut worden. Im Oktober 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten schriftlich die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung. Sie ließ im Jahr 2007 ein Beweissicherungsverfahren durchführen, bei dem festgestellt wurde, dass der Schallschutz unzureichend ist. Mit der Klage hat die Mieterin eine Verbesserung des Trittschallschutzes in der Dachgeschosswohnung verlangt. Die beklagten Vermieter haben Verjährung geltend gemacht. Vor dem Amtsgericht ist die Klage erfolglos geblieben. Das Landgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin stattgegeben.
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Mietgebrauch der Klägerin durch den unzureichenden Schallschutz beeinträchtigt wird und sie deshalb gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB* Herstellung des erforderlichen Schallschutzes verlangen kann. Dieser Anspruch ist nicht verjährt. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3834.html

BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord:
Am 6. Mai 2008 überfiel der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine 84-jährige Frau in ihrer Wohnung in Dresden, um sie zu berauben. Er erzwang die Herausgabe ihrer Bankkarte und veranlasste die Frau, die sich an ihre PIN-Nummer nicht mehr sicher erinnerte, ihm verschiedene mögliche Zahlenkombinationen zu nennen. Nachdem er sie gefesselt in ihrer Wohnung zurückgelassen hatte, ging er zunächst seiner Arbeit in einem Lokal nach, bevor er mehrfach erfolglos versuchte, an Bankautomaten Geld vom Konto der Frau abzuheben. Daraufhin begab er sich nochmals in ihre Wohnung und entwendete mehrere Gemälde, die er sogleich an ein Antiquariat verkaufte. Er kehrte wiederum in die Wohnung der Frau zurück, um sie jetzt zur Verdeckung seiner Raubtat zu töten. Gewaltsam ersetzte er die frühere Fesselung durch eine solche mit Paketklebeband und umwickelte damit schließlich auch ihren Kopf; die Frau erstickte.
Das Landgericht Dresden verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3832.html

Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team


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