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juraplus-Juristen-Zitat:

„Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.“

Marie von Ebner-Eschenbach

Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Juristische Karrieremessen besuche ich ...
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Alkoholkonsum unter Studenten ...
ist für 62 % der Votanten OK und gehört zum Studium dazu, ist für 31 % ein schwerwiegendes Problem, gegen das dringend vorgegangen werden muß, und interessiert 7 % der Votanten einfach gar nicht.
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de
Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Religiöse Bekundungen in einer Schule:
Das Verbot religiöser Bekundungen in einer Schule gemäß §§ 57 IV, 58 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen erfasst auch das Tragen einer Haaransatz und Ohren bedeckenden Mütze durch eine Sozialpädagogin muslimischen Glaubens. Das im Landesrecht verankerte Bekundungsverbot verstößt dabei nicht gegen höherrangiges Recht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U856.html

Aufklärungspflichten eines KFZ-Verkäufers:
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muß den Käufer darüber aufklären, daß er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im KFZ-Brief eingetragenen fliegenden Händler erworben hat ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U855.html

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Sie erhalten die Buchversionen "Memento Gesellschaftsrecht für die Praxis 2009" oder Memento Bilanzrecht für die Praxis 2009 für jeweils nur 20,- Euro ( statt 95,00 Euro ).

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Mehr zum Inhalt finden Sie auf der Website www.centaurus-verlag.de unter Eingabe von "Memento" in der Suche.

Bitte bestellen Sie unter Angabe der gewünschten Titel sowie Ihrer Rechnungsanschrift formlos per E-Mail unter info@centaurus-verlag.de . Alle Preise inkl. MwSt zzgl. Versandkostenpauschale von 2,50 Euro.

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Keine Besorgnis der Befangenheit:
Der Umstand, daß sich ein Richter zur Erprobung bei einem OLG befindet, rechtfertigt für sich alleine genommen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit in einem gegen seinen Dienstherrn gerichteten Amtshaftungsprozess ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U854.html

Keine weitere Annahme:
Ein im Rahmen einer Adoption bereits angenommenes Kind kann von dem eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein weiteres Mal angenommen werden. Diese sich aus § 1742 BGB, § 9 VII LPartG ergebende Beschränkung steht mit Artikel 6 I GG in Einklang ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U853.html

Abtretung künftiger Forderungen:
Wenn ein späterer Insolvenzschuldner künftige Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Ankaufs der jeweiligen Forderung durch den Abtretungsempfänger ab, steht die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U852.html

Mittelbare Benachteiligung durch Stellenausschreibung:
Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufs- und Tätigkeitsjahr kann eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U851.html

Unterzeichnung durch Rechtsanwalt:
Ein Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, daß in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U850.html

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Haftungsausschluss eines Bauleiters:
Der vom Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Tiefbauunternehmer vereinbarte Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen kann sich auf den mit der Einweisung des Tiefbauunternehmers beauftragten Bauleiter erstrecken ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U849.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Wolf-Rüdiger Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht:
Vorliegender Band aus der beliebten „Schwerpunkte“-Reihe vermittelt klar und einprägsam die bundesweit gültigen Prinzipien des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts.
Die Darstellung konzentriert sich dabei auf die für die juristische Ausbildung und die beiden juristischen Prüfungen besonders relevanten Problemstellungen, die in vertiefter Weise behandelt werden. Der Autor zeigt dabei stets die Verbindungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht, zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum Verfassungsrecht auf. Damit wird nicht nur die Einbettung des Polizei- und Ordnungsrechts in das Gesamtrechtssystem verdeutlicht, sondern auch dem Umstand Rechnung getragen, daß polizeirechtliche Klausuren typischerweise mit Problemen aus diesen Rechtsgebieten gekoppelt sind ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CFMPOLORDR.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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