BGH: Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er den Notfalldienst übernimmt:
Die Kläger verlangen von den Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung, die zum Tod ihres Ehemannes bzw. Vaters geführt habe.
Im August 2000 hatte dessen Frau nachts die Praxis der Beklagten zu 2 und 3 angerufen, weil ihr Ehemann starke Schmerzen im Oberkörper hatte. Der Anrufbeantworter verwies sie an den ärztlichen Notfalldienst. Hierauf suchte der Beklagte zu 1, der anstelle der Beklagten zu 2 und 3 den Notfalldienst wahrnahm, den Patienten zu Hause auf und verabreichte ihm ein Medikament gegen Gastroenteritis. Am Nachmittag des Folgetages erlitt er einen Herzinfarkt, an dessen Folgen er später verstarb. Die Kläger machen geltend, der Beklagte zu 1 habe aufgrund unzureichender Anamnese und Untersuchung die Anzeichen für den Herzinfarkt verkannt. Hierfür müssten die Beklagten zu 2 und 3 einstehen, weil der Beklagte zu 1 im Notfalldienst als ihr Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe tätig geworden sei. Die Beklagten zu 2 und 3 berufen sich darauf, dass sie mit dem im Notfalldienst tätigen Arzt praktisch keinen persönlichen Kontakt hätten. Die erbrachten vertragsärztlichen Leistungen würden nur aus Praktikabilitätsgründen über ihre Praxis abgerechnet. Das Gleiche gelte für die Verordnung der Medikamente durch den Notfallarzt auf dem Rezeptformular der Praxis ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3426.html

BVerfG: Verfassungsbeschwerde eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors gegen seinen Ausschluss aus der Theologenausbildung erfolglos:
Der Beschwerdeführer ist seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität und war ursprünglich für das Fach „Neues Testament“ in Lehre, Forschung und Weiterbildung verpflichtet. Nachdem er sich vom christlichen Glauben öffentlich losgesagt hatte, wurde er verpflichtet, das Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ zu vertreten. Dieses Fach wurde dem Institut für Spezialforschungen zugeordnet, und die Lehrveranstaltungen des Beschwerdeführers wurden im Vorlesungsverzeichnis mit dem Zusatz „außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses“ angekündigt. Die vom Beschwerdeführer dagegen vor den Verwaltungsgerichten erhobene Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde zurück und kam zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors aus der bekenntnisgebundenen Theologenausbildung durch die Zuweisung eines anderen Fachs mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und das Recht der Fakultät, ihre Identität als theologische Fakultät zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen, durften im vorliegenden Fall höher bewertet werden als die Wissenschaftsfreiheit des Beschwerdeführers ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3388.html

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BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche im "Mordfall Pascal":
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten eine Beteiligung an dem Mord und dem sexuellen Missbrauch des zur Tatzeit 5-jährigen Kindes Pascal vorgeworfen. Ihnen wurde zur Last gelegt, Pascal am 30. September 2001 in der "Tosa-Klause" in Saarbrücken-Burbach sexuell missbraucht und getötet bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben. Ferner wurde einzelnen Angeklagten vorgeworfen, bereits vor dem Vorfall in der "Tosa-Klause" Pascal und ein weiteres Kind bei verschiedenen Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben.
Das Landgericht hat die Angeklagten von diesen Vorwürfen freigesprochen, da es die für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung vom Hergang der Taten und einer etwaigen Täterschaft der Angeklagten nicht zu gewinnen vermochte.
Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hat ihr Rechtsmittel auf den Freispruch von vier der ursprünglich insgesamt 12 Angeklagten beschränkt und das Urteil nur insoweit angefochten, als die Angeklagten von den Vorwürfen der Tötung und des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des Kindes Pascal in der "Tosa-Klause" und eines Falles des sexuellen Missbrauchs eines weiteren Kindes freigesprochen worden sind ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3335.html

DAV: DAV für angemessene Entschädigung von Justizopfern:
Im Bundestag wird über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Haftentschädigung debattiert. In diesem Gesetzentwurf spricht sich die Fraktion für eine angemessene Haftentschädigung, zumindest jedoch 50 Euro pro unschuldig erlittenen Hafttag aus. Der Deutsche Anwaltverein unterstützt diesen Antrag. Es kann nicht sein, dass seit rund 21 Jahren der Betrag der Entschädigung unverändert bei 11 Euro pro Tag unschuldiger Haft liegt. Auch die Entscheidung der Landesjustizminister, diesen Betrag auf 25 Euro zu erhöhen, wird vom DAV als zu kleinlich abgelehnt. Angemessen kann nur ein Betrag ab 100 Euro sein.
„Es geht letztlich um den Wert der Freiheit und darum, wie der Rechtsstaat mit den durch sein Verhalten benachteiligten Menschen umgeht und wie er diese Opfer für das erlittene Unrecht angemessen entschädigt“, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Bei dem von den Landesjustizministern festgelegten Betrag müsse man sich fragen, ob dies den Begriff der „Entschädigung“ verdient. Auch warte man nach wie vor vergebens auf die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3376.html

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BGH: Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin rechtskräftig:
Das Landgericht Mannheim hat die Angeklagte, eine Rechtsanwältin, wegen mehrfacher Volksverhetzung, vollendeter und versuchter Nötigung, versuchter Strafvereitelung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Beleidigung und zweifacher Beihilfe zum Verstoß gegen ein Berufsverbot zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches. Sie war in zwei Strafverfahren, die vor dem Landgericht Mannheim und dem Amtsgericht Potsdam gegen die dortigen Angeklagten jeweils auch wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung geführt wurden, als Verteidigerin tätig. In beiden Verfahren war ihr Verhalten darauf gerichtet, die Hauptverhandlung zur Verbreitung "revisionistischer" Thesen auszunutzen und den Völkermord an den Juden während der Zeit des Nationalsozialismus zu leugnen. Außerdem zielte sie in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim darauf ab, unter bewusster und beharrlicher Missachtung der strafprozessualen Vorschriften sowie der üblichen Verhaltensformen vor Gericht eine Bestrafung ihres Mandanten zu vereiteln. Zu diesen Zwecken versuchte sie, mit zahlreichen Anträgen und vornehmlich an das Publikum gerichteten, lang andauernden Ansprachen beleidigenden und volksverhetzenden Inhalts, den Fortgang des Verfahrens aufzuhalten. Darüber hinaus war sie bestrebt, ihren Lebensgefährten - den mit einem Berufsverbot belegten Rechtsanwalt Horst Mahler - in die Verteidigung einzubinden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3368.html

BGH: Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Gasexplosion rechtskräftig:
Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten u. a. wegen sechsfachen Mordes in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Eine Entlassung des Angeklagten aus der Strafhaft auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren der lebenslangen Freiheitsstrafe kommt danach nicht in Betracht. Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte im Jahr 1997 durch einen Mittäter im Keller seines in Düsseldorf gelegenen Miethauses eine Gasexplosion herbeiführen ließ. Er wollte damit in erster Linie erreichen, dass die Mieter, die sich seinen Renovierungsplänen widersetzt hatten, das Haus verlassen. Den Tod von Hausbewohnern durch die Explosion nahm er aber in Kauf. Tatsächlich wurde das Haus völlig zerstört, sechs Bewohner verstarben, zwei erlitten schwere Verletzungen.
Das Strafverfahren war für ein Jahrzehnt Gegenstand intensiver Berichterstattung. Bereits 2001 waren der Angeklagte und sein Mittäter vom Landgericht Düsseldorf jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Feststellung besonderer Schuldschwere verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 hinsichtlich des Angeklagten wegen eines Verfahrensfehlers auf, während er die Revision des Mittäters verwarf. In einer zweiten Hauptverhandlung hat sich das Landgericht Düsseldorf nach mehr als zweijähriger Verhandlungsdauer nicht vom (bedingten) Tötungsvorsatz überzeugen können und den Angeklagten u. a. wegen fahrlässiger Tötung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3367.html

BGH: Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "Metrobus":
Der I. Zivilsenat hat in drei Entscheidungen kennzeichenrechtliche Ansprüche gegen die Verwendung der Bezeichnung " Metrobus " durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München verneint.
Die zur Metro-Unternehmensgruppe gehörige Klägerin ist Inhaberin der Marken "Metro" und "Metrorapid", die unter anderem für Dienstleistungen im Bereich des Transportwesens und der Veranstaltung von Reisen eingetragen sind. Sie nimmt zudem die Rechte aus dem Unternehmenskennzeichen der Metro AG wahr. Die drei Beklagten betreiben in den Städten Berlin (Berliner Verkehrsbetriebe), Hamburg (Hamburger Verkehrsverbund) und München (Münchner Verkehrsgesellschaft) den öffentlichen Personennahverkehr und verwenden die Bezeichnung " Metrobus" für bestimmte Buslinien, die U-Bahn-Stationen an das übrige öffentliche Verkehrsnetz anschließen. Sie hatten sich ihrerseits die Bezeichnung "Metrobus" in Verbindung mit einer auf ihr Unternehmen hinweisende Abkürzung (z.B. "BVG Metrobus", "HVV Metrobus" und "MVG Metrobus") als Marke eintragen lassen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3364.html

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BGH: Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist rechtskräftig:
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten, einen Berufsfußballspieler in der ehemaligen Regionalliga Süd, wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte mit dem gesondert verfolgten L. bekannt, der zusammen mit asiatischen Hinterleuten beträchtliche Summen bei Fußballwetten auf dem asiatischen Wettmarkt umsetzte. Wie der Angeklagte wusste, erhöhte L. die Erfolgschancen der Wetten, indem er die Ergebnisse von Fußballspielen durch Bestechung von Spielern manipulierte. So versuchte L. am 23. Februar 2006, über einen Mittelsmann zwei Spieler der Stuttgarter Kickers dafür zu gewinnen, zukünftig Spiele ihres Vereins gegen Bezahlung durch eine bewusst schlechte Spielweise zu beeinflussen. Auf Bitten des L. nahm auch der Angeklagte telefonisch Kontakt zu einem der Spieler auf, den er aus einer früheren gemeinsamen Anstellung bei einem anderen Verein kannte. Der Spieler brach den Kontakt jedoch ab, noch bevor es zu einer Einflussnahme durch den Angeklagten gekommen war.
Die Revision des Angeklagten, mit der dieser die Verletzung materiellen Rechts rügte, hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Abänderung des Schuldspruchs als unbegründet verworfen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3363.html

BVerfG: Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte:
Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte im April 2003 einem Unternehmen die Genehmigung, bis einschließlich 31. Dezember 2003 unter Verwendung von Transport- und Lagerbehältern des Typs „Castor Haw 20/28 CG“ maximal zwei Schienen- und zwölf Straßentransporte hochaktiver Glaskokillen aus einer Wiederaufbereitungsanlage zum Transportbehälterlager Gorleben durchzuführen. Die Beschwerdeführerin legte als Miteigentümerin eines Wohnhauses, das ungefähr acht Meter von der Transportstrecke entfernt ist, Widerspruch gegen diese Genehmigung ein. Nach dessen Zurückweisung erhob sie Klage zum Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unzulässig ab, da die Beschwerdeführerin nicht klagebefugt sei. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlichen Entscheidungen und rügt eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG.
Die 3. Kammer des Ersten Senats gab der Verfassungsbeschwerde statt, soweit sich die Beschwerdeführerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung der Berufung wendet. Die Beschwerdeführerin ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, weil das Oberverwaltungsgericht den Zugang der Beschwerdeführerin zum Berufungsrechtszug in unzumutbarer Weise erschwert hat ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3355.html

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