BGH: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen:
Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind, dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde. Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf. Dies war bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Dementsprechend hatte der Senat schon in früheren Entscheidungen bestimmte Kennzeichenverwendungen ausgenommen, bei denen sich aus den Umständen ergeben hatte, dass der Schutzzweck des Gesetzes ersichtlich nicht verletzt war. Nunmehr hat er entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2510.html

BVerfG: Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden:
Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch. Mit dieser Begründung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, dessen Schadenersatzklage über 310 DM vom Amtsgericht wegen Nichtdurchführung eines Schlichtungsverfahrens abgewiesen worden war.
Der Entscheidung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Die Regelung über die obligatorische Streitschlichtung, die der einverständlichen Konfliktbewältigung und damit der Entlastung der Ziviljustiz dient, belastet den Rechtsuchenden nicht unangemessen. Ihm wird in keinem Fall der Zugang zu den staatlichen Gerichten versperrt. Die Regelung erschwert ihn zwar und führt bei einem Scheitern des Einigungsversuchs zu Verzögerungen und höheren Kosten. Dieser möglichen Beeinträchtigung stehen aber hinreichende Vorteile für den Rechtsuchenden gegenüber ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2501.html

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BVerfG: Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmetatbestand zulassen:
Die Bundesrechtsanwaltsordnung untersagt Rechtsanwälten Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält. Vergleichbare Regelungen bestehen für Patentanwälte, für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie für Wirtschaftsprüfer ...
Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, mit der diese die Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Verbots anwaltlicher Erfolgshonorare geltend machte, war teilweise erfolgreich.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass das gesetzliche Verbot mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung insoweit nicht vereinbar ist, als das Gesetz keine Ausnahmen vorsieht und damit das Verbot selbst dann zu beachten ist, wenn der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2499.html

BVerfG: Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten in München:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 6. März 2007 die Verfassungsbeschwerde eines Beamten, der die Gewährung einer „Ballungsraumzulage“ zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten in München begehrt, zurückgewiesen. Weder das Alimentationsprinzip noch der Leistungsgrundsatz verpflichteten den Besoldungsgeber in der gegenwärtigen Lage, erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich Rechnung zu tragen ...
Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei der Festsetzung der Bezüge einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren. Geschützt sind nur diejenigen Regelungen, die das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt maßgeblich prägen, so dass ihre Beseitigung auch das Wesen des Beamtentums antasten würde. Zu diesem Kernbestand von Strukturprinzipien gehören unter anderem das Alimentationsprinzip und der Leistungsgrundsatz. Dem Ortszulagensystem der Beamtenbesoldung kommt dagegen kein in diesem Sinne wesensprägender Charakter zu ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2494.html

EuGH: Strafverfahren gegen Massimiliano Placanica u. a.:
Ein Mitgliedstaat darf keine Strafe wegen Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängen, deren Erfüllung er unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.
Nach italienischem Recht darf Glücksspiele nur organisieren und Wetten nur sammeln, wer dafür eine Konzession und polizeiliche Genehmigung besitzt. Für einen Verstoß gegen diese Regelung sieht das italienische Recht Strafen vor, die bis zu drei Jahren Freiheitsentzug reichen können.
Im Jahr 1999 vergaben die zuständigen italienischen Behörden im Wege von Ausschreibungen 1 000 Konzessionen für Wetten auf Sportveranstaltungen und 671 neue Wettkonzessionen für Reitsportveranstaltungen, 329 bestehende Konzessionen wurden automatisch verlängert. Diese Konzessionen galten für sechs Jahre und waren für weitere sechs Jahre verlängerbar. Von den Ausschreibungen waren u. a. diejenigen Wirtschaftsteilnehmer ausgeschlossen, die die Rechtsform einer Gesellschaft hatten, deren Anteile auf reglementierten Märkten gehandelt wurden. Eine dieser Gesellschaften war die englische Gesellschaft Stanley International Betting Ltd, die eine entsprechende Lizenz der Stadt Liverpool besaß ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2493.html

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BVerfG: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im „Inzest-Verfahren“ abgelehnt:
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Verurteilung. Zugleich stellte er den Antrag, die Vollstreckung der Rest-Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt besteht hierfür derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt nicht bestimmt ist ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2490.html

BGH: Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und Ablehnung eines neuen Angebots:
Die Klägerin war Vertragshändlerin der beklagten Adam Opel GmbH. Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Vertragshändlerausgleich nach § 89b HGB analog. Die Beklagte kündigte - flächendeckend – sämtliche Vertragshändlerverträge zum 30. September 2003. In dem an die Klägerin gerichteten Kündigungsschreiben vom 20. März 2002 führte die Beklagte näher aus, dass sie ihr Vertriebsnetz aufgrund wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten restrukturieren werde; sie verwies unter anderem darauf, dass nach dem 30. September 2003 – dem im Kommissionsentwurf für die EG-Gruppenfreistellungsverordnung - vorgesehenen Zeitpunkt des Auslaufens der einjährigen Übergangsfrist – alle im Netz verbleibenden Vertriebspartner über neue, der GVO Nr. 1400/2002 entsprechende Verträge verfügen müssten. Die Beklagte bot im Jahr 2003 einem Teil ihrer bisherigen Vertragshändler, unter anderem der Klägerin, neue Vertriebsvereinbarungen für die Zeit ab dem 1. Oktober 2003 an. Die Klägerin lehnte das Angebot ab und verlangt Ausgleich nach § 89b HGB ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2486.html

BVerfG: Durchsuchung und Beschlagnahme bei CICERO verletzen Pressefreiheit:
Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat. Solche Anhaltspunkte lagen im Fall der Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO nicht vor. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 27. Februar 2007. Damit war die Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs von CICERO erfolgreich ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2481.html

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LBS: Gerüche aus einer Fleischerei drängen in Mietwohnung:
Ab und zu riechen die meisten Menschen Wurst und Fleisch ja ganz gerne - zumindest dann, wenn sie nicht gerade Vegetarier sind. Aber wie sieht die Sache aus, wenn es in der eigenen Wohnung ständig nach Fleischerei riecht? Ist das nicht eine Zumutung für jeden Hausbewohner?
Mit diesen Fragen musste sich ein Berliner Richter befassen. Ein Mieter hatte nach erfolglosen Beschwerden beim Eigentümer die Miete gekürzt und selbst durch eine Abdichtung des Dielenbodens für Abhilfe gesorgt. Die Justiz gab ihm weitgehend Recht. Wenn aus dem darunter liegenden Erdgeschoss ständig Fleisch- und Wurstgeruch in eine Wohnung dringe, dann stelle das eine „erhebliche Belästigung“ und einen Mangel der Mietsache dar. Die monatlichen Zahlungen dürften deswegen um fünf Prozent gemindert werden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2476.html

BVerfG: Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in Polizeidienststellen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden:
Die Beschwerdeführerin, eine Polizeigewerkschaft, veranstaltete in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2002 eine landesweite Unterschriftenaktion. Mit einem Flugblatt warb sie unter Hinweis auf mehr als sieben Millionen geleistete Überstunden für die Einstellung von 5.000 neuen Polizeibediensteten. Sie legte Flugblätter und Unterschriftenlisten auch im öffentlich zugänglichen Bereich von Polizeidienststellen aus. In der Folgezeit untersagte das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen das Auslegen derartiger Listen in Polizeidienstgebäuden. Die hiergegen gerichtete Klage der Polizeigewerkschaft vor den Arbeitsgerichten war in allen Instanzen erfolglos. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde der Polizeigewerkschaft nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verletzung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG liegt nicht vor ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2473.html

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