BGH: Urteil gegen fünf Mitglieder des "Freikorps Havelland" rechtskräftig:
Der damals 18-jährige Abiturient H. hatte im Juli 2003 zehn weitere zumeist rechtsextreme und ausländerfeindliche Jugendliche und Heranwachsende zu einem Treffen eingeladen, bei dem unter dem Namen "Freikorps Havelland" eine Vereinigung gegründet wurde, die sich die Vertreibung der Ausländer zunächst aus dem Havelland und dann auch aus Deutschland zum Ziel gesetzt hatte. Hierzu sollten Brandanschläge gegen geschäftliche Einrichtungen von Ausländern verübt und notfalls auch wiederholt werden, um ihre Existenzgrundlage zu vernichten und sie zu vertreiben. Durch die damit herbeigeführte Verunsicherung sollten auch alle anderen Ausländer eingeschüchtert und zum Verlassen des Landes bewegt werden. Fünf der Mitbeteiligten hatte sich in der Folgezeit unter der Führung von H. an zahlreichen Anschlägen beteiligt, bis die Vereinigung nach einem polizeilichen Zugriff im Juni 2004 aufgelöst wurde ...
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BVerfG: Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen:
Die Verfassungsbeschwerde eines pensionierten Richters, der schon seit langem um die Anerkennung der altruistischen Rechtsberatung kämpft, gegen seine Nichtzulassung als Wahlverteidiger in einem Strafverfahren war erfolgreich. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hatten die Zulassung als Verteidiger versagt, weil der Beschwerdeführer, der bereits zweimal wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten verurteilt worden war, die nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erforderliche Erlaubnis nicht besitze. Eine behördliche Erlaubnis sei auch für die unentgeltliche, rein altruistische Rechtsberatung notwendig, sofern sie geschäftsmäßig und nicht nur einmalig betrieben werde. Weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers einen erneuten Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bedeute, komme eine Zulassung als Wahlverteidiger nicht in Betracht ...
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OLG HH: Antrag auf Beugehaft gegen Dr. Roger Kusch:
Das Amtsgericht Hamburg hat Dr. Roger Kusch mit Schreiben vom 7.03.2006 mitgeteilt, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße der Freien und Hansestandt Hamburg, vertreten durch dessen Stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Kai Voet van Vormizeele, beim Amtsgericht Hamburg beantragt hat, gegen ihn Haft zur Erzwingung einer Aussage für längstens sechs Monate, jedoch nicht über die Dauer des Untersuchungsverfahrens des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße hinaus, festzusetzen. Ferner hat das Amtsgericht mitgeteilt, nach dem weiteren Inhalt des Antrags solle er, Roger Kusch, als Zeuge in der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 10.02.2006 auf die folgenden Fragen eine Antwort verweigert haben ...
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BGH: Bundesgerichtshof klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht:
Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen ...
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BVerfG: Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten des SS-Massakers in Distomo:.
Die Verfassungsbeschwerde der vier Beschwerdeführer betrifft die Frage der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht der Bundesrepublik Deutschland für während der Besetzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg von Angehörigen der deutschen Streitkräfte verübte Vergeltungsmaßnahmen.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die eine Ersatzpflicht ablehnenden gerichtlichen Entscheidungen wandte, nicht zur Entscheidung an.
Die Beschwerdeführer sind griechische Staatsangehörige. Ihre Eltern wurden am 10. Juni 1944 im Zuge einer an den Einwohnern der griechischen Ortschaft Distomo verübten Vergeltungsaktion von Angehörigen einer in die deutschen Besatzungstruppen eingegliederten SS-Einheit erschossen, nachdem es zuvor zu einer bewaffneten Auseinandersetzung mit Partisanen gekommen war. Insgesamt töteten die Soldaten zwischen 200 und 300 der an den Partisanenkämpfen unbeteiligten Dorfbewohner, darunter vor allem alte Menschen, Frauen und Kinder ...
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BVerfG: Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten:
Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit Urteil vom 2. März 2006 einstimmig die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts auf. Zwar sei nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst würden. Die Daten seien jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt ...
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BGH: Urteil im Fall eines Auftragmordes im Karlsruher Rotlichtmilieu rechtskräftig:
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier heute 31 und 24 Jahre alter Brüder serbisch-montenegrinischer Herkunft als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Landgericht Karlsruhe hatte am 27. Mai 2005 beide wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und jeweils die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Weiterhin hatte die Schwurgerichtskammer gegen zwei Mitangeklagte wegen Beihilfe Freiheitsstrafen verhängt; diese haben kein Rechtsmittel eingelegt. Nach den Urteilsfeststellungen lagen den Taten Streitigkeiten im Karlsruher Rot-lichtmilieu zugrunde. Einer der beiden Angeklagten hatte ein Abstandsgeld wegen der Übernahme einer Prostituierten nicht gezahlt. Als ihnen das spätere Tatopfer, das führendes Mitglied der Hell´s Angels war, deswegen Stadtverbot erteilte, entschlossen sich die beiden Brüder zum Mord ...
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BGH: Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen die Entscheidung haben der Angeklagte und - zu seinen Gunsten - auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Nach den Feststellungen des Urteils tötete der heute 38 Jahre alte Angeklagte am Abend des 05. Juli 2002 seinen 2-Monate alten Sohn Julian. Nachdem die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des Kindes zu Bett gegangen war, deckte er im Wohnzimmer der gemeinsamen Ehewohnung den Kopfausschnitt einer Baby-Tragetasche, in der Julian lag, mit Wolldecken möglichst luftdicht ab. Wie der Angeklagte beabsichtigte, erstickte Julian daraufhin. Der Säugling litt seit seiner Geburt an dem sog. Apert-Syndrom. Julian hatte schwere Missbildungen am Kopf sowie an den Händen und Füßen. Seine Atmung musste operativ stabilisiert werden. Auch lagen Hinweise auf Hirnfehlbildungen vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte Julian nur das Kleinkindalter erreicht. Der Angeklagte handelte vor allem aus dem Motiv, seine seit der Geburt von Julian stark gefährdete Ehe zu erhalten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2027.html
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BGH: Moot Court Wettbewerb:
Der diesjährige Bundesentscheid des XI. Moot Court Wettbewerbs, veranstaltet von ELSA Deutschland e. V., findet am 17. Februar 2006 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Erweiterungsbaus N 004 statt. In den Vorentscheiden haben sich Studententeams der Universitäten Berlin und Trier qualifiziert. Ein mit fünf Richterinnen und Richtern am Bundesgerichtshof besetzter Senat wird entscheiden, wer das Finale des ELSA Deutschland Moot Courts gewinnt. Dabei kommt es neben der juristischen Lösung des Falles primär auf das rhetorische, prozesstaktische und argumentative Auftreten vor Gericht an. Der zu verhandelnde Fall wirft die Frage auf, ob ein Kreditinstitut einem Kunden das auf sein Girokonto überwiesene monatliche Arbeitseinkommen von 500 ¤ auch bei einer Kontoüberziehung auszahlen muss ...
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DAV: Staatshaftung für unseriöse Versicherungsvermittler:
Wer nichts wird, wird Wirt, wem auch dieses nicht gelungen, der geht zu den Versicherungen. Diese Volksweisheit richtet sich gegen Versicherungsvermittler, die ohne Sachkenntnis und ohne Ausbildung ihre Mitmenschen zum Abschluss von Versicherungsverträgen überreden. Handelt es sich um Versicherungsagenten, die für Versicherungsgesellschaften tätig sind, müssen die Versicherungen für unredliches Verhalten ihrer Agenten einstehen. Anders ist die Rechtslage jedoch, wenn so genannte freie Versicherungsvermittler oder Makler Versicherungsverträge vermitteln. Hier gibt es bei Falschberatung allenfalls einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler, der oft jedoch wegen Vermögenslosigkeit des Vermittlers nicht durchgesetzt werden kann. Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn Versicherungsvermittler unter dem Namen ihrer Ehefrau oder unter einem Fantasienamen tätig sind ...
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team