Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Rechtsprechung aktuell:

Kein Anscheinsbeweis bei Telefonrechnung
Aufgrund der möglichen Missbrauchspraktiken bei Rechnungen von Mobilfunkanbietern 0190-iger Telefonmehrwertdienste betreffend, ist der Beweis des ersten Anscheins bei einem Vertragsschluß telefonische Dienste betreffend erschüttert ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U210.html

Abrechnung fiktiver Reparaturkosten zulässig
Die Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten im Falle einer selbst durchgeführten Reparatur ist zulässig, solange diese Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U209.html

Untersuchungshaft wird auf Verwahrzeit angerechnet :
Als Zeit einer Verwahrung iS. des § 66 IV 4 StGB ist die Unterbringung im Strafvollzug auch dann zu betrachten, wenn das Verfahren, in welchem sie angeordnet wurde, nicht zu einer Verurteilung führte, sondern der Angeklagte stattdessen für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt wurde ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U208.html
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Die ideale Vorbereitung zum Prädikatsexamen

Philipp ter Haar/Carsten Lutz/Matthias Wiedenfels
Prädikatsexamen
Der selbständige Weg zum erfolgreichen Examen
2004, 167 S., brosch., 15,- EURO, ISBN 3-8329-0606-1

Mit diesem Buch geben die Autoren ihre Erfahrungen als Repetitoren und Dozenten weiter und liefern eine praktische Anleitung zur individuellen Examensvorbereitung ohne Repetitor. Der Leser erhält dazu:

- Erprobte Lernpläne mit ausführlichen Literaturhinweisen - Was soll ich lesen?

- Entscheidungshilfen zur Vorbereitungsform - Soll ich zum Repetitor gehen ?

- Tipps zum richtigen Lernen - Wie lernt man am besten in einer AG ?

- Hilfestellung zur Examenssituation - Wie gehe ich mit Prüfungsangst um ?

- Checklisten - Wie muss die Examensvorbereitung organisiert sein ?

Der Band ist damit der ideale Begleiter für Studenten und Referendare zur effektiven Vorbereitung auf das Prädikatsexamen.

Details und weitere STUD.JUR. Lehrbücher unter:
http://www.studjur-online.de/start.html

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Geschäftsführer einer städtischen GmBH als Amtsträger:
Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich im städtischen Besitz befindet, ist Amtsträger gemäß § 11 I Nr. 2 c StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit, im Fall die Versorgung mit Fernwärme, im öffentlichen Interesse steuert ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U207.html

Klagebefugnis gegen Verkehrszeichen:
Die Klagebefugnis gegen ein Verkehrszeichen, mit dem der Kläger bereits konfrontiert worden ist, setzt nicht voraus, daß der Kläger regelmäßig oder nachhaltig durch das Verkehrszeichen betroffen wird ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U203.html

Keine Sozialhilfe bei Arbeitsverweigerung:
Ein Sozialhilfeempfänger muß einen zumutbaren Arbeitsplatz annehmen. Ansonsten verliert er seinen Anspruch auf Sozialhilfe. Im Fall hatte ein heute 44-Jährige zunächst 21 Jahre lang studiert, ohne einen Abschluss zu erwerben und daraufhin Sozialhilfe erhalten. Eine ihm angebotene Stelle als Platzwart lehnte er ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Streichung der Sozialhilfe ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U202.html

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Täglich  08.00 – 22.00 Uhr

Weitere Informationen und Telefonnummer:
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Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:

Thielen / Braunschneider: Jura light Strafrecht BT 1/ BT 2:
Die Bände Strafrecht BT 1 und BT 2 in der Reihe Jura light präsentieren die einzelnen Paragraphen des BT des Strafgesetzbuches mit Gesetzestext, einem Überblick über deren Bedeutung, ein Aufbauschema, ausführlichen Definitionen und Erläuterungen mit Belegstellen und einer Darstellung der Konkurrenzen. Die Definitionen mit Belegstelle sind Kern der Werke und ermöglichen es dem Studenten im Hausarbeitenstreß schnell alle zur Fallbearbeitung erforderlichen Literaturstellen aufzufinden und in der Hausarbeit belegen zu können. Aufgearbeitet finden sich die Kommentare von Tröndle / Fischer, Lackner / Kühl und Schönke / Schröder. Der Nutzen der beiden Bände liegt sowohl in der Anfangsphase einer Hausarbeit bei der Einarbeitung in die Materie als auch in der Endphase, wo die Zeit fehlt, Definitionen in Bibliotheken zusammenzusuchen ...
http://www.juraplus.de/Buchr/BUNDTBSBT.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
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