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juraplus-Juristen-Zitat:
„Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen die besten Gesetze nichts.“
Otto von Bismarck
Juraplus.de feiert Jubiläum: 10 Jahre juraplus.de.
Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Alkoholkonsum unter Studenten ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die häufig kritisierten Bagatellkündigungen sind ...
64 % der Votanten finden sie falsch, 29 % richtig und 7 %
haben keine Meinung zu dieser Fragestellung.
http://www.juraplus.de/VOTES/
Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
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Gleich vorbeischauen !
Rechtsprechung aktuell:
Haftung des Anschlussinhabers:
Der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet auch für illegale Downloads, die von Ehemann und Kindern gemacht werden. Das vom Anschlussinhaber ausgesprochene Verbot von illegalen Downloads genügt dabei nicht zur Vermeidung von Rechtsverletzungen. Vielmehr muß ein solches Verbot auch überwacht bzw. der Anschluss technisch beschränkt werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U846.html
Keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung:
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann ein Kandidat für die Steuerberaterprüfung auch dann nicht zur Prüfung zugelassen werden, wenn er aufgrund seiner in praktischer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und bestimmter Erfahrungen über eine für die Prüfung und die spätere Tätigkeit an und für sich ausreichende „Vorbildung“ verfügt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U845.html
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Kindhäuser BT 1
Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch „Strafrecht BT I“ befasst sich intensiv mit diesen Fragestellungen, wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift, Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens folgen.

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IdR. keine Geldentschädigung:
Auch, wenn ein Roman schwerwiegend in das Persönlichkeitsrecht eingreift und deshalb sogar ein gerichtliches Verbreitungsverbot ergangen ist, kann der Verletzte nur ausnahmsweise eine Entschädigung in Geld für immateriellen Schaden verlangen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U844.html
Umfang eines Beratungsvertrags:
Zwischen einem Hersteller von Baumaterialien und einem Bauherrn kommt ein Beratungsvertrag zustanden, wenn der Hersteller von Baumaterialien auf Wunsch des Bauherrn ein Produkt für die konkrete Baumaßnahme empfiehlt. Zum Umfang der Prüfungsverpflichtungen des Herstellers gehört es dann auch, zu prüfen, ob das empfohlene Produkt für das konkrete Bauvorhaben geeignet ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U843.html
Frist der Berufungsbegründung:
Ein Antrag, der auf das Ruhen des Verfahrens gerichtet ist, impliziert nicht gleichzeitig auch einen Antrag auf Verlängerung der laufenden Berufungsfrist. Ist die Berufung unzulässig, weil die entsprechende Frist nicht gewahrt wurde, so darf im Berufungsverfahren ein Anerkenntnisurteil insbesondere dann nicht ergehen, wenn das Anerkenntnis nach Versäumung der Berufungsfrist erklärt worden ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U842.html
Mobilteil kein Mobiltelefon:
Das Mobilteil eines zu einem Festanschluss gehörenden Telefons ist kein Mobiltelefon iSd. § 23 I a StVO ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U841.html
Unterhalt für Betreuung:
Einem Unterhaltsberechtigten steht für die Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes ein Mindestbedarf in der Höhe des Existenzminimums zu. Dieser Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und beträgt gegenwärtig 770,- Euro monatlich ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U840.html
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Keine Besorgnis der Befangenheit:
Die Bezeichnung des Sachvortags einer Partei durch einen Richter als „wischiwaschi“ rechtfertig für sich genommen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit iSv. § 42 II ZPO ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U839.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Kallwass / Abels: Privatrecht:
Seit der ersten Auflage folgt vorliegendes Lehrbuch dem Ideal, das Recht mit den Augen des Lernenden zu sehen und es in einer klaren, leicht verständlichen Sprache darzustellen.
Der Wissensstoff wird dabei nicht nach dem äußeren Aufbau der Gesetze, sondern nach Sach- und Problemkreisen geordnet. Bei wissenschaftlichen Streitfragen wird im Text der Standpunkt der Rechtsprechung dargestellt; abweichende Ansichten und Kritik an der Rechtsprechung finden sich lediglich in den Fußnoten. Die Darstellung der einzelnen Rechtsgebiete beginnt jeweils mit einer einführenden Übersicht und endet mit einer Zusammenfassung in Form eines Klausurschemas für die Lösung des praktischen Falls; Wissensstoff und Klausurtechnik werden also jeweils zusammen in einem integrierten Arbeitsgang vermittelt ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBPRIVATR.html
Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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