Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants ist ...
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Soll die Erschaftsteuer abgeschafft werden ?
56 % der User fragen: Nein, warum ? 33 % der Votanten sind der Auffassung, daß die Erbschaftssteuer auf jeden Fall abgeschafft gehört und 11 % der Umfrageteilnehmer haben keine Meinung zu diesem Thema.
Rechtsprechung aktuell:
Untersagung eines Boykottaufrufs:
Für die Rechtfertigung der Untersagung eines Boykottaufrufs, ist die Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen entscheidend. Wesentlich sind dabei die Motive, das Ziel und der Zweck des Aufrufs. Sofern der Boykottaufruf nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche oder kulturelle Belange geschieht, hat der Schutz durch Art. 5 I 1 GG im Regelfall Vorrang ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U638.html
Gefahr einer Interessenkollision:
Die Gefahr einer Interessenkollision eines Rechtsanwalts, der auch Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter einer Gesellschaft ist, die sich auch mit der Vermittlung von Immobilien beschäftigt, lässt sich nicht schon allein dadurch vermeiden, daß er sich in der Geschäftsführung auf den Verwaltungsbereich beschränkt. Der Zweitberuf des Rechtsanwalts ist daher unzulässig ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U637.html
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Software und EDV Dienstleistungen für Juristen:
Seit 20 Jahren entwickelt und schult die Rummel AG Softwarelösungen für die anspruchsvollen Anforderungen des Managements in kleinen und mittleren Kanzleien. Ob WinMACS, die Lösung für Anwälte und Anwaltsnotare, InsoMACS, die Software für Insolvenzverwalter, ScanMACS, das Dokumenten-Management-System oder VoiceMACS, das digitale Diktiersystem. Alle Programme werden kontinuierlich weiter entwickelt und richten sich nach dem Grundgedanken der leichten, sprich intuitiven Bedienbarkeit. Für unsere Kunden bedeutet das die bestmögliche Lösung für ihre Anforderungen.

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Keine Beschwerdebefugnis:
Der nichteheliche Vater eines Kindes hat zumindest dann, wenn ihm zu keiner Zeit die elterliche Sorge zugestanden hat, gegen Entscheidungen des Familiengerichts, gegen die die befristete und sofortige Beschwerde zulässig ist, keine Beschwerdebefugnis ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U636.html
Täuschung über Werbeeintrag:
Die Annahme eines Angebots zur Eintragung in ein Internet-Verzeichnis kann, auch, wenn die monatlichen Kosten vorher richtigerweise genannt wurden, wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U635.html
Tragen eines Fahrradhelms:
Ein Mitverschuldensvorwurf gem. § 254 BGB durch das fehlende Tragen eines Fahrradhelms ist nur dann begründet, wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U634.html
Verpflichtung zur Fortbildung:
Auch ein Fahrlehrer, der keine Fahrschüler ausbildet, ist zur Teilnahme an einem alle vier Jahre stattfindenden Fortbildungslehrgang verpflichtet ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U633.html
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Vater als richtiger Anspruchsgegner:
Für den Anspruch auf Rückerstattung eines Brautgeldes ist nicht der Onkel, sondern der Vater der Braut der richtige Anspruchsgegner ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U632.html
Botendienst für Berufungsschriftsätze:
Bei einem von der Gerichtsverwaltung vorgehaltenen gesonderten Fach mit privaten, vom örtlichen Anwaltverein mitfinanzierten Botendienst, ist die Gewähr des zuverlässigen Weges für Berufungsschriftsätze gegeben ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U631.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Brüssow: Strafverteidigung in der Praxis:
Alle Aspekte des Strafverfahrens in 29 Aufsätzen behandelt vorliegendes Standardwerk zur Strafverteidigung. Themen wie Durchsuchung und Beschlagnahme, Untersuchungshaft, Hauptverhandlung, die Revision, das Betäubungsmittelstrafverfahren oder das Jugendstrafverfahren werden in großen eigenständigen Kapiteln dargestellt, die neben ausführlichem Literaturverzeichnis, eine umfassende, durch praktische Hinweise, Beispiele sowie weitere Literaturverweise ergänzte Darstellung der jeweiligen Materie durch angesehene Fachautoren enthalten. Die Kapitell sind in sich geschlossen, so daß sie zeitökonomisch und zielgerecht durchgearbeitet werden können ...
http://www.juraplus.de/Buchr/DAVSTRIDP.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team