Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

juraplus-User-Umfrage 2007:
Deine Meinung interessiert uns !
Beantworte einfach 7 Fragen zu juraplus - unter allen vollständig ausgefüllten Einsendungen verlosen wir 3 mal "Der Grosse Brockhaus in einem Band":
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Nach einer kleinen Renovierung unserer Menuleiste steht Euch jetzt auch eine Partnersuche zur Verfügung - für juraplus-User entfällt die Aufnahmegebühr:
http://www.juraplus.de/partnersuche.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Sollten Studenten mit Magister-Abschluss Zugang zum Referendariat haben ?
http://www.juraplus.de/VOTES/

Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Juristische Jobs suche ich ....
86 % der Votanten suchen sowohl im Internet als auch in Printmedien, jeweils 7 % nutzen nur Internet bzw. Printmedien zur Jobsuche.

Rechtsprechung aktuell:

E-Mail-Versand an Gewerbetreibende:
Die Zusendung von Werbung durch E-Mails ist auch gegenüber einem Gewerbetreibenden unlauter, sofern nicht zumindest Anhaltspunkte für eine mutmaßliche Einwilligung bestehen. Allein aus der gewerblichen Tätigkeit des Empfängers der Werbe-E-Mails als solche kann eine Einwilligung nicht abgeleitet werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U533.html

Unberechtigte Namensanmaßung:
Verwendet ein Dritter ohne Recht zur Namensführung den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain, im Fall in Kombination mit der Top-Level-Domain „info“ als solingen.info, liegt darin eine rechtswidrige Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U532.html

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Strafbare Benutzung eines „Palm-Organizers“:
Auch ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte ausgestatteter „Palm-Organizer“ ist ein Mobiltelefon iSv. § 23 I a StVO. Das Tatbestandsmerkmal „Benutzung eines Mobiltelefons“ ist bereits dann erfüllt, wenn der User dieses Gerät bei eingeführter, wenn auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand hält ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U531.html

Tschechische Fahrerlaubnis und Führerscheinentzug:
Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt gemäß § 28 IV FeV nicht zum Führen eines Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland, wenn nach dem Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis der Führerschein in Deutschland entzogen worden ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U530.html

Neuwageneigenschaft nach Überführung:
Ein als fabrikneu verkauftes und nicht amtlich zugelassenes Fahrzeug, das vereinbarungsgemäß über eine Strecke von 500 km zu überführen ist, verliert seine Neuwageneigenschaft nicht dadurch, daß es nach der Überführung einen Tachostand aufweist, der weniger als 100 km über der kürzestmöglichen Überführungsstrecke liegt, und die Herkunft dieser Mehrkilometer nicht geklärt werden kann ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U529.html

Ausschluss der Kündigung rechtswidrig:
Der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von 30 Jahren in einem Rechtsanwalts-Sozietätsvertrag stellt auch dann eine unzulässige Kündigungsbeschränkung iSv. § 723 III BGB dar, wenn der Kündigungsauschluss der Alterssicherung der Seniorpartner dient ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U528.html

Zweite Vergleichsgebühr für Verkehrsanwalt:
Die Mitwirkung eines Verkehrsanwalts am Zustandekommen eines Vergleichs im Rahmen eines Revisionsverfahrens kann neben der Gebühr für den Revisionsanwalt eine zweite Vergleichsgebühr für den Verkehrsanwalt auslösen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U527.html

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Zeugnisverweigerung durch Laien:
Ein Laie, der, ohne eine kirchliche Weihe erhalten zu haben, im Namen der Kirche in einer Justizvollzugsanstalt selbstständig einer seelsorgerischen Tätigkeit nachgeht, ist Geistlicher iSv. § 53 I Nr. 1 StPO und hat demnach das Recht zur Zeugnisverweigerung ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U526.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html

Buch des Monats:
 
Lutz Michalski: BGB-Erbrecht:
Durch die Neuordnung der Juristenausbildung hat das Erbrecht weiter an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Titel zum Erbrecht aus der beliebten Schwerpunkte-Reihe bietet einen umfassenden Überblick über die Grundzüge dieses Rechtsgebiets, wie sie von den Prüfungsordnungen der meisten Bundesländer verlangt werden. Darüber hinaus bietet das Buch dem Interessierten die Gelegenheit, erbrechtliche Problemstellungen zu verstehen und einen Blick über die Erfordernisse der Prüfungsordnung hinaus zu wagen.
Neben den klassischen Problemkreisen der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, der rechtlichen Stellung des Erben, dem Pflichtteilsrecht und dem Erbscheinsverfahren finden rechtsgestaltende, gesellschafts- und erbschaftsrechtliche Aspekte vertiefte Beachtung ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CFMSCHERBR.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team

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