BGH: Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig:
Verlagsunternehmen dürfen für ein Zeitschriftenabonnement mit kurzer Laufzeit auch mit erheblichen Preisvorteilen und kostenlosen Sachgeschenken werben. Der Zeitschriftenhandel muss dies hinnehmen, obwohl er in seinen Preisen gebunden ist. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war eine Werbeaktion, mit der der Verlag Gruner + Jahr unter der Überschrift „13 x stern testen, über 40% sparen“ um neue Abonnenten geworben hatte. Ein Probeabonnement für dreizehn Hefte sollte 19 ¤ kosten. Außerdem wurde jeweils eine attraktive Zugabe in Aussicht gestellt. Die Zeitschrift „stern“ wird im Einzelverkauf zu einem gebundenen Preis von 2,50 ¤, im Abonnement zum Preis von 2,30 ¤ pro Heft verkauft. Die Kläger – ein Zeitschriftenhändler und sein Verband – verlangten mit ihrer Klage die Unterlassung der Werbeaktionen. Sie beanstandeten, dass der dem Handel von den Verlagen vorgegebene Einzelverkaufspreis mit dem Testabonnement um mehr als 40% unterschritten und das Angebot noch durch die Zugabe zusätzlich aufgewertet werde ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2012.html

BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut rechtskräftig:
Das Landgericht Verden hat die drei Angeklagten K., Th. und M. im Dezember 1997 wegen gemeinschaftlichen Mordes jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie gemeinsam den Ehemann der Angeklagten K. aus niedrigen Beweggründen bzw. aus Habgier getötet haben, da er einer Beziehung der Angeklagten Th. und K. im Wege stand. Die Revisionen der Angeklagten hat der 3. Strafsenat im Februar 1999 durch Beschluss verworfen. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden der Angeklagten am 25. Januar 2005 mit der Begründung aufgehoben, dass die Verwerfung einer Verfahrensrüge als unzulässig Grundrechte der Beschwerdeführer verletzt habe. Der Senat hat die Revisionen der Angeklagten nunmehr erneut verworfen. Er ist jetzt von der Zulässigkeit der Verfahrensrüge ausgegangen, hat sie aber - in Übereinstimmung mit der vom Generalbundesanwalt schon im ersten Verfahrensdurchgang geäußerten Rechtsansicht, die er sich schon damals hilfsweise zu eigen gemacht hat - als unbegründet erachtet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2008.html

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DAV: Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser!
Deutscher Anwaltverein startet bundesweite Werbekampagne Mit einer bundesweiten Werbekampagne bewirbt der Deutsche Anwaltverein die anwaltliche Dienstleistung. Die zunächst auf zwei Jahre angelegte Anzeigenkampagne soll die Notwendigkeit vorsorgender anwaltlicher Beratung durch ganzseitige Anzeigen in Zeitschriften, sowie mit Kleinanzeigen in Rubriken überregionaler Tageszeitungen verdeutlichen. Gerade im außergerichtlichen Bereich könnten durch die rechtzeitige Einbindung einer Anwältin bzw. eines Anwalts spätere Streitigkeiten bis hin zu Prozessen und die damit verbundenen hohen Kosten vermieden werden. „Die Anwaltschaft bietet im rechtlichen Bereich die Beratung mit der höchsten Qualität“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, zur Begründung. Daher verdiene die anwaltliche Beratung im Gegensatz zu anderen beratenden Berufen, die nicht unabhängig beraten, Vertrauen. „Wir wollen nicht Reklame machen, sondern seriös auf die Vorteile der anwaltlichen Beratung hinweisen“, so Kilger weiter ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2000.html

BVerfG: Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden:
Der Antragsteller meldete für den 28. Januar 2006 eine Demonstration in Lüneburg unter dem Motto „Keine Demonstrationsverbote – Meinungsfreiheit erkämpfen“ an. Die Stadt Lüneburg verbot unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Durchführung des Aufzugs, da Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Antragsteller abweichend von dem angemeldeten Versammlungsmotto eine Versammlung zu dem Thema „Gegen staatliche Repression – den § 130 Strafgesetzbuch kippen!“ beabsichtige. Werde eine Versammlung mit diesem Thema am Folgetag des 27. Januar 2006 als dem Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus durch rechtsextremistische Kreise veranstaltet, so führe diese Art und Weise der Durchführung der Versammlung zu einer unmittelbaren und erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Das Demonstrationsverbot wurde vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht bestätigt. Der Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1198.html

BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über die Pfändbarkeit eines Grabmals:
Nach dem Tode ihrer Mutter bzw. Schwiegermutter beauftragten die Schuldner die Gläubigerin, einen Steinmetzbetrieb, ein Urnengrabmal zu fertigen und aufzustellen. Den Preis von 1.105 ¤ blieben sie schuldig. Die Gläubigerin, die sich das Eigentum an dem Grabmal bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten hatte, erwirkte hinsichtlich ihres Zahlungsanspruchs einen Vollstreckungsbescheid. Nach mehreren erfolglosen Vollstreckungsversuchen hat sie den Gerichtsvollzieher beauftragt, das Grabmal zu pfänden. Das hat dieser abgelehnt, Amts- und Landgericht haben seine Entscheidung bestätigt. Die vom Landgericht zugelassene Rechtsbeschwerde hatte Erfolg. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Pfändung des Grabmals zulässig ist. Die Unpfändbarkeit ergibt sich nicht aus § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Nach dieser Vorschrift sind diejenigen Gegenstände der Pfändung nicht unterworfen, die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung bestimmt sind ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1196.html

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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen:
Die Verfassungsbeschwerde eines in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäters gegen die Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen war erfolgreich. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts und Landgerichts auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Selbstbestimmung und personale Würde verletzten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines im Rahmen des Maßregelvollzugs Behandelten sei durch die Verweigerung der Einsicht in die Krankenunterlagen wesentlich intensiver berührt als in einem privatrechtlichen Behandlungsverhältnis. Daher bestehe im Maßregelvollzug an der Akteneinsicht ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse. Dies hätten die Fachgerichte nicht hinreichend gewürdigt. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1189.html

BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und Dr. Breuer:
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, aus eigenem und aus abgetretenem Recht der Konzernholding, der TaurusHolding GmbH & Co. KG, sowie deren Enkelgesellschaft, der PrintBeteiligungs GmbH, gegen die Deutsche Bank AG und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Dr. Rolf E. Breuer zu entscheiden.
Die Deutsche Bank AG hatte der PrintBeteiligungs GmbH ein Darlehen über 1,4 Milliarden DM gewährt, das durch ein Aktienpaket der Kreditnehmerin abgesichert war. Im Zusammenhang damit und mit der in den Medien erörterten Finanzkrise des Kirch-Konzerns antwortete Dr. Breuer im Februar 2002 in einem vom Fernsehsender Bloomberg TV ausgestrahlten Interview auf die Frage: „Kirch hat sehr, sehr viele Schulden, sehr hohe Schulden. Wie exponiert ist die Deutsche Bank ?“ ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1188.html

LBS: Selbst der Fiskus hilft Immobilieneigentümern nicht:
Dass es sich bei einer Scheidung in jeder Hinsicht um eine außergewöhnliche Belastung für die Betroffenen handeln kann, ist unumstritten. Aber der Fiskus nimmt es dabei sehr genau: Vermögensauseinandersetzungen vor Gericht um gemeinsame Immobilien sind normalerweise nicht steuermindernd zu berücksichtigen.
Der Fall: Es waren jede Menge rechtlicher Fragen zu klären, als sich ein Ehepaar nach längerer Ehe scheiden lassen wollte. Unter anderem ging es darum, wem die gemeinsamen Immobilien zufallen. In einem Teilvergleich vor dem Amtsgericht wurde vereinbart, dass der Mann das Haus behält und die Frau im Gegenzug eine ursprünglich dem Ex gehörende Eigentumswohnung. Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten beliefen sich auf über 23.000 Euro, die der Mann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen wollte. Der Fiskus sagte bei einem Großteil der Summe Nein – vor allem bei den die Immobilien betreffenden Kosten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1183.html

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BGH: Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig:
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Betreiberin des Flughafens Frankfurt a.M. keine Demonstrationen oder ähnliche Aktionen dulden muss, wenn diese konkret geeignet sind, eine Störung des Flughafenbetriebs herbeizuführen.
Die Klägerin begab sich im März 2003 zusammen mit fünf weiteren Personen zum Flughafen Frankfurt a.M., und zwar an den Abfertigungsschalter, der für einen am selben Tag stattfindenden Flug nach Athen zuständig war. Dort fragte sie nach der im Rahmen dieses Fluges vorgesehenen Abschiebung eines Ausländers. Hierbei wurden Flugblätter verteilt, welche unter der Überschrift „Flug: LH 3492 nach Athen“ den Namen des Ausländers sowie Angaben zu seinem Schicksal und zu seiner Befürchtung enthielten, im Wege einer Kettenabschiebung an die Türkei ausgeliefert zu werden. Der Klägerin ging es dabei insbesondere um die Weitergabe der Information, dass bei dem Flug eine Abschiebung gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden sollte ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1180.html

BGH: „LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke „LOTTO":
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO" für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss. Für die im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen 16 Lotteriegesellschaften ist die Marke „LOTTO“ u.a. für die Dienstleistungen „Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Geld- und Glücksspielen“ sowie für weitere im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung von Lotterien stehende Waren und Dienstleistungen eingetragen. Die Antragstellerin begehrt die Löschung dieser Marke. Sie macht geltend, die Marke beschreibe lediglich das Produkt; sie sei eine übliche Bezeichnung für Lotteriespiele. Das dadurch begründete Eintragungsverbot könne nicht durch Verkehrsdurchsetzung überwunden werden, weil eine mögliche Verkehrsdurchsetzung allein auf der Monopolstellung der Lotteriegesellschaften beruhe ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1178.html

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