BGH: Bundesgerichtshof zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH betriebenes kommunales Energieversorgungsunternehmen:
Die Kläger sind der Herausgeber und der verantwortliche Redakteur einer Zeitschrift, die sich kritisch mit Vorgängen der öffentlichen Finanzen und der öffentlichen Haushaltswirtschaft auseinandersetzt. Die Beklagte ist eine GmbH, die Aufgaben der kommunalen Energieversorgung wahrnimmt. Ihr Stammkapital befindet sich zu mehr als 70 % entweder unmittelbar oder mittelbar in der Hand von Gemeinden. Nach Presseberichten über eine angebliche Vervierfachung der Sitzungsgelder des Aufsichtsrats der Beklagten verlangten die Kläger von der Beklagten Auskunft über die Höhe der Sitzungsgelder der Aufsichtsratsmitglieder. Sie stützten ihr Auskunftsbegehren auf § 4 des Niedersächsischen Pressegesetzes. Nach dieser Bestimmung sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P798.html

OLG HH: Alexander Falk bleibt in Haft:
Der Angeklagte Alexander Falk muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das hat die Große Strafkammer 20 des Landgerichts Hamburg gestern entschieden. Sie hat seinen Antrag vom 16.12.2004 auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Der dem Haftbefehl zugrunde liegende Tatverdacht bestehe weiterhin. Insbesondere sei der mit dem Antrag allein angegriffene Verdacht des Betrugs im besonders schweren Fall weder durch das Gutachten des von der Verteidigung bestellten Sachverständigen Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Drukarczyk noch durch die teilweise Einlassung des Angeklagten Falk noch durch den neuerlichen Vortrag seiner Verteidigung erschüttert worden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P796.html

.........................
Anzeige:

Schneller durchs Gesellschaftsrecht!

Alle prüfungsrelevanten Gesellschaftsformen in einem Band: Von der Gründung über die Funktionsweise bis zur Auflösung und Liquidation von GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, KGaA, AG, EWIV, Europäische Aktiengesellschaft, Partnergesellschaft und Stiller Gesellschaft. Neu aufgenommen: die englische Private Limited Company. Sichern Sie sich die preisgünstige und topaktuelle Studienausgabe „Gesellschaftsrecht für die Praxis 2005“ mit der einzigartigen Memento-Darstellung.

Recht schnell bestellen!

www.memento.de/cont_sim/bestellen.asp

.........................

BVerfG: Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes nichtig:
Art. 1 Nr. 3 und 4 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen verpflichtet, ist nichtig. Dem Bundesgesetzgeber fehlt das Gesetzgebungsrecht. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 verkündetem Urteil.
Die Regelungen zur Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften fallen dem Gegenstand nach in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Bund hat aber nur dann das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P777.html

BGH: Bundesgerichtshof zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch ein Neuwagen ist:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw auch dann noch als fabrikneu anzusehen ist, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist. Die Beklagte hatte im Jahre 2001 in ihrem Autohaus ein Kraftfahrzeug als Neuwagen mit einem erheblichen Preisnachlaß zum Kauf angeboten. Der Kläger veranlaßte eine Leasinggesellschaft, das Auto zu kaufen und ihm zu verleasen. Bevor es auf den Kläger zugelassen worden war, hatte die Beklagte das Fahrzeug für fünf Tage auf sich zugelassen, ohne es im Straßenverkehr zu benutzen. Der Kläger verlangt von der Beklagten aus abgetretenem Recht der Leasinggesellschaft die Rückzahlung des Kaufpreises und macht geltend, daß das Fahrzeug wegen der Kurzzulassung nicht als "Neuwagen" anzusehen sei. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision des Klägers zurückgewiesen, da dem von der Beklagten verkauften Fahrzeug die zugesicherte Eigenschaft "Neuwagen" nicht gefehlt hat ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P767.html

BGH: Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit eines Ehevertrags zu entscheiden. Der 1942 geborene Ehemann und die 1944 geborene Ehefrau hatten 1988 geheiratet; für beide war es die zweite Ehe. Der Ehemann praktizierte bis zu seiner Erwerbsunfähigkeit 1996 als Zahnarzt. Die Ehefrau, eine gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, hatte mit ihrem ersten Ehemann zeitweilig ein Bekleidungsgeschäft betrieben und schon vor der Eheschließung gegen Entgelt in der Praxis des Ehemannes kaufmännische Arbeiten übernommen. In einem vor der Heirat geschlossenen Ehevertrag vereinbarten beide Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann verpflichtete sich für den Fall der Scheidung, an die Ehefrau für jedes vollendete Ehejahr eine „Unterhaltsabfindung“ in Höhe von 10.000 DM, insgesamt jedoch nicht mehr als 80.000 DM, zu zahlen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P763.html

.........................
Anzeige:

Warsteiner präsentiert:

1. juraplus - Juristen - Party !
Koi-Club, Reeperbahn 25, Hamburg
26.02. ab 22 h
Eintritt für Studenten: nur 2,- Euro

Bei Vorlage dieses Coupons: 1 Saurer gratis !

...........................

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum:
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte Erfolg. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts und Oberlandesgerichts aufgehoben, da sie die allgemeine Handlungsfreiheit des Bf verletzen ...
Zum Sachverhalt: 16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis fuhr der Bf mit einem Pkw. In einer anschließend entnommenen Blutprobe wurde Tetrahydrocannabinol in einer Konzentration von unter 0,5 ng/ml festgestellt. THC ist der psychoaktive Hauptwirkstoff von Cannabis. Das AG verurteilte den Bf nach § 24 a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P758.html

BGH: Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Vereitelung der Reise durch Überbuchung:
Der X. Zivilsenat hatte über den Anspruch zweier Reisekunden zu entscheiden, die einen zweiwöchigen Urlaub auf einer bestimmten Malediven-Insel gebucht und bezahlt hatten, aber eine Woche vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter die Nachricht erhielten, daß das von ihnen gewählte Hotel überbucht sei. Das von dem beklagten Reiseveranstalter angebotene Ersatzquartier auf einer anderen Malediven-Insel nahmen die Kläger nicht an. Sie tragen vor, sie hätten ihren Urlaub zu Hause verbracht, was die Beklagte bestreitet. Der Reiseveranstalter erstattete den Klägern den Reisepreis. Die Kläger verlangen mit ihrer Klage darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Sie stützen ihren Anspruch auf § 651 f Abs. 2 BGB. Diese Vorschrift besagt, daß dann, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird, der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P754.html

DAV: Verbraucherinsolvenz vereinfachen:
Das Verfahren der "Verbraucherinsolvenz" und der "Restschuldbefreiung" muss dringend vereinfacht werden. Dies fordert der Deutsche Anwaltverein in einer soeben vorgelegten Stellungnahme zu einem Referentenentwurf zur Änderung des Insolvenzrechts. Auch nach fünfjähriger Praxis mit der "Verbraucherinsolvenz" seien wohl mehr als 6 Millionen Bundesbürger überschuldet und weitere 1,5 Millionen beglichen ihre Verbindlichkeiten nicht oder nur teilweise. Das zeigt, dass die bisherige Regelung der Verbraucherinsolvenz nicht geeignet ist, diese wirtschaftlich ungesunde Schieflage vieler Privathaushalte wirksam zu bekämpfen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P751.html

Weitere Pressemitteilungen:
http://www.juraplus.de/PRESSE

Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team

Newsletter

Abonnieren