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BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen "DDR" und „CCCP“ auf Kleidungssstücken:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass Dritte auf Bekleidungsstücken Symbole ehemaliger Ostblockstaaten anbringen dürfen, obwohl diese Symbole mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind.
Der Kläger des Verfahrens ist Inhaber der unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragenen Wortmarke "DDR". Er war außerdem Inhaber einer für Textilien eingetragenen Bildmarke, die das Staatswappen der DDR abbildete. Der Beklagte vertreibt sogenannte Ostprodukte. Er bewirbt und vertreibt TShirts mit der Bezeichnung "DDR" und ihrem Staatswappen. Der Kläger hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt.
Das zweite Klageverfahren betraf die Verwendung der Buchstabenfolge "CCCP" zusammen mit dem Hammer-und-Sichel-Symbol auf TShirts. Die Buchstabenfolge "CCCP steht als Abkürzung der kyrillischen Schreibweise der früheren UdSSR. Die Klägerin ist Lizenznehmerin der Wortmarke "CCCP", die für bestimmte Bekleidungsstücke eingetragen ist. Die Beklagte vertreibt über das Internet bedruckte Bekleidungsstücke ... Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung des Vertriebs dieser Produkte in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben die Klage mangels markenmäßiger Benutzung der angegriffenen Bezeichnung abgewiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3794.html
BGH: Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
Die Klägerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt. Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten, das ein verkleinertes Abbild eines Opel Astra V8 Coupé darstellt und am Kühlergrill das Opel-Blitz-Zeichen trägt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu der Frage, ob diese Nachbildung in verkleinertem Maßstab eine unzulässige Markenbenutzung darstellt, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingeholt. Dieser hat entschieden, dass es maßgeblich auf die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Feststellung ankomme, ob die angesprochenen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den Spielzeugmodellautos als Angabe darüber verstünden, diese stammten von der Klägerin oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3793.html
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BverfG: Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden nach einer bestimmten Zahl von Einkäufen die Teilnahme an einer Lotterie anzubieten:
Die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat den Zweck, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen. Sie stellt ein generelles Verbot von unlauteren Geschäftspraktiken auf, die geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers zu beeinflussen. Sie stellt zudem Regeln über irreführende und aggressive Geschäftspraktiken auf. Anhang I enthält eine Liste jener Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen unlauter sind.
Das deutsche Einzelhandelsunternehmen Plus ermunterte im Rahmen seiner Bonusaktion „Ihre Millionenchance“ dazu, bei Plus einzukaufen, um Punkte zu sammeln. Die Ansammlung von 20 Punkten ermöglichte es, kostenlos an bestimmten Ziehungen des Deutschen Lottoblocks teilzunehmen. Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. sah diese Praxis als unlauter im Sinne des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb an, nach dem Preisausschreiben und Gewinnspiele mit einer Kaufverpflichtung generell verboten sind. Auf Antrag der Zentrale wurde Plus in erster und in zweiter Instanz verurteilt, diese Praxis zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über diesen Rechtsstreit zu entscheiden hat, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie einem Verbot wie dem im UWG aufgestellten entgegensteht ....
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3791.html
BGH: Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen neuer Tatsachen:
Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs sind die Voraussetzungen der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 2 StGB gegen einen im Jahre 1995 zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten, heute 58-jährigen Sexualstraftäter.
Das Landgericht München II hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, gegen den Verurteilten nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Entscheidung des Landgerichts erwies sich als frei von Rechtsfehlern, sie entspricht der Rechtslage.
Der Verurteilung aus dem Jahre 1995 sog. Anlassverurteilung aufgrund derer die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragte lag ein schweres Sexualverbrechen zugrunde. Der Verurteilte missbrauchte während einer Nacht im April 1994 zwei vierzehn und fünfzehn Jahre alte Anhalterinnen in seinem speziell hierfür präpariertem VW-Bus. Die Tat hatte der Verurteilte zuvor genau geplant. Über mehrere Stunden hinweg vergewaltigte er die Opfer unter Beifügung von besonders entwürdigenden und schmerzhaften Verletzungen. Er versetze sie unter Bedrohung mit einer Pistole in Todesangst, verklebte zudem deren Mund und fesselte sie ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3788.html
BGH: Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes:
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 Euro monatlich beträgt.
Die Parteien lebten von September 1995 bis März 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im November 1995 wurde der erste Sohn der Klägerin geboren, der aus einer anderen nichtehelichen Beziehung hervorgegangen war. Im August 2000 wurde der gemeinsame Sohn der Parteien geboren, der seit August 2006 die Schule besucht.
Die im Jahre 1968 geborene Klägerin war nach Abschluss ihres Studiums der Archäologie lediglich im Rahmen einiger zeitlich befristeter Projekte des Landesamtes für Archäologie erwerbstätig und erzielte daraus Einkünfte, deren Höhe nicht festgestellt ist. Während des Zusammenlebens mit dem Beklagten war sie nicht erwerbstätig. Seit dem Jahre 2006 erzielt sie geringfügige Einkünfte, die sich monatlich auf rund 200 Euro netto belaufen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3777.html
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BGH: Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler:
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus dem Kauf eines erstmals im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Audi A 6 geltend, den er am 21. März 2004 für 4.500 Euro vom Beklagten zu 1 über einen Gebrauchtwagenhändler den Beklaten zu 2 - als Vermittler erworben hat.
Im Kaufvertragsformular ist unter dem vorformulierten Text "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers" handschriftlich "201.000 km" vermerkt; dies entspricht dem vom Tacho zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Kilometerstand. Als Vorbesitzer waren aus dem Kfz-Brief nur der ursprüngliche Halter sowie der seit dem 16. Februar 2004 als Halter eingetragene Beklagte zu 1 ersichtlich. Dieser hatte das Fahrzeug jedoch über den Beklagten zu 2 von einem Zwischenhändler erworben, der beiden Beklagten nur als "Ali" bekannt war und der das Fahrzeug seinerseits von einem weiteren, ebenfalls nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragenen Vorbesitzer erworben hatte. Über diese Umstände wurde der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages nicht informiert ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3773.html
BGH: Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandradio nicht verlangen können, es zu unterlassen, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil des Internetauftritts www.dradio.de Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge weiterhin zum Abruf bereitzuhalten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird.
Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Sie verlangen von der Beklagten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Rundfunksender und ein Internetportal betreibt, es zu unterlassen, über sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3772.html
BGH: Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift:
Ein Hersteller eines Produkts kann mit einer Klage vor den Wettbewerbsgerichten nicht erreichen, dass aus der Patentschrift eines für einen Konkurrenten erteilten Patents Angaben über angebliche Nachteile dieses Produkts gestrichen werden. Dies hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Die Beklagte, die wie die Klägerin Deckel für Fischdosen herstellt, meldete im September 1993 ein Patent für einen Aufreißdeckel aus Blech für eine Dose an. In der Anmeldung gab sie, wie es im Patenterteilungsverfahren vorgeschrieben und üblich ist, den für dieses technische Gebiet bekannten Stand der Technik an. In diesem Zusammenhang benannte sie eine europäische Patentschrift und legte einzelne Nachteile des nach dieser Patentschrift von der Klägerin hergestellten Aufreißdeckels dar. Sodann beschrieb sie die durch ihre eigene Erfindung zu lösende Aufgabe: Es gehe darum, einen Aufreißdeckel zu schaffen, der die zuvor angeführten Nachteile des bekannten Deckels der Klägerin nicht aufweise. Das Patent wurde der Beklagten im Juni 2002 erteilt. Die Patentschrift wurde Ende 2003 veröffentlicht ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3766.html
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BVerfG: Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar:
Am 1. August 1998 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Kraft. Dieses verpflichtet Einlagenkreditinstitute sowie Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsinstitute mit bestimmten Erlaubnissen unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Hierzu unterscheidet das Gesetz drei verschiedene Institutsgruppen, die entweder der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH oder der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH oder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zugeordnet sind. Die Entschädigungseinrichtungen haben die Aufgabe, die Beiträge der ihnen zugeordneten Institute einzuziehen, die Mittel anzulegen und im Entschädigungsfall die Gläubiger für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu entschädigen. Die Mittel zur Finanzierung der Entschädigung werden nach dem Kostendeckungsprinzip durch Beiträge der Institute erbracht, die der Entschädigungseinrichtung zugeordnet sind. Das Gesetz unterscheidet zwischen Jahresbeiträgen, Einmalzahlungen erstmals zugeordneter Institute, den Erstbeiträgen sowie den Sonderbeiträgen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Entschädigungseinrichtung Sonderbeiträge zu erheben und Kredite aufzunehmen, wenn dies zur Durchführung eines Entschädigungsverfahrens erforderlich ist ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3764.html
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Klavierspiels am Sonntag erfolgreich:
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern ein Reihenhaus in Berlin. Nach dem Beschwerdevorbringen sind alle Familienmitglieder "musikbegeistert, einige praktizierende Musiker". Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier übte, rief der Nachbar, der sich durch das Klavierspiel gestört fühlte, nach ca. 1/2 bis 3/4 Stunde die Polizei. Nachdem die Polizeibeamten gegangen waren, übte die Tochter noch ca. 15 Minuten weiter Klavier. Das zuständige Bezirksamt setzte wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird, eine Geldbuße in Höhe von 75,-- Euro gegen den Beschwerdeführer fest. Auf seinen Einspruch hin reduzierte das Amtsgericht die Geldbuße auf 50,-- Euro. Der vor dem Amtsgericht als Zeuge vernommene Polizeibeamte bekundete, dass er das von ihm wahrgenommene Klavierspiel wie der Nachbar als störend empfunden habe. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde vom Kammergericht verworfen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P3763.html
Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team
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