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juraplus-Juristen-Zitat:

„Gerichte: Desillusionsanstalten der Rechtsprechung.“
Rudolf Rolfs

Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Die häufig kritisierten Bagatellkündigungen sind ....
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Sind unsere Gefängnisse genug gesichert ?
Je 44 % der Votanten sind der Meinung, die Gefängnisse seien genug gesichert auf der einen Seite, bzw. sind auf der anderen Seite der Meinung, bei der Sicherheit müsse nachgebessert werden. 12 % haben keine Meinung zu dieser Fragestellung.
http://www.juraplus.de/VOTES/

Die Juristische Video-Community von juraplus.de:
http://www.juravideo.de

Gleich vorbeischauen !

Rechtsprechung aktuell:

Bestimmung des Gerichtsstands:
Insoweit in einem ersten Rechtszug neben dem in der Klageschrift angegebenen ausländischen Wohnsitz des Beklagten im Blick auf die Zuständigkeit des Gerichts auch ein inländischer Wohnsitz angegeben, so ist die unbeanstandete ausländische Anschrift, unter der dem Beklagten die Klage auf Veranlassung des Klägers zugestellt wurde, für die Bestimmung des Berufungsgerichts maßgeblich ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U834.html

Auseinandersetzung unter Miterben:
Insoweit ein Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von Vorempfängern auf den Erbteil über die dazu bestehenden gesetzlichen Regeln insbesondere in § 2050 BGB hinaus erreichen will, muß er dies durch letztwillige Verfügung tun. Für eine Erbauseinandersetzung verbindliche Anordnungen dagegen können nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden getroffen werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U833.html

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Kindhäuser BT 1

Mord, Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen, um allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen, die es in Klausur, Hausarbeit und mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch „Strafrecht BT I“ befasst sich intensiv mit diesen Fragestellungen, wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift, Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens folgen.



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Kein Anspruch auf häuslichen Unterricht:
Das Elternrecht aus Art. 6 II GG gewährt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, die Erfüllung der Schulpflicht durch einen staatlich beaufsichtigten häuslichen Unterricht zu ersetzen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U832.html

Verletzung bei Fußballspiel:
Daß bei einem Fußballspiel ein Spieler einen anderen verletzt, begründet für sich genommen noch keinen Sorgfaltspflichtverstoß. Das Bestehen eines Haftpflichtversichungsschutzes wirkt grundsätzlich nicht anspruchsbegründend ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U831.html


Keine Terminsgebühr:
Der Austausch von E-Mails die Modalitäten der Streitbeilegung betreffend, ist keine Besprechung und zieht daher keine Terminsgebühr nach sich ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U830.html

Gebühr für Waffenscheininhaber:
Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis hat für die von ihm veranlasste Regelüberprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eine Gebühr zu entrichten ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U829.html

Bildberichterstattung über Prominentenkind:
Im Rahmen der Bildberichterstattung kann nicht generell beansprucht werden, die Veröffentlichung aller Fotos, die einen bestimmten Minderjährigen zeigen, der Kind eines Prominenten ist, bis zu dessen Volljährigkeit grundsätzlich zu unterlassen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U828.html

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Befristung des Aufstockungsunterhalts:
Der Aufstockungsunterhalt kann bei langer Ehe ( im Fall über 20 Jahre ), wenn keine fortwirkenden Nachteile gegeben sind, befristet ( im Fall auf 5 Jahre ) werden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U827.html

Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html


Buch des Monats:

Dieter Birk: Steuerrecht:
Vorliegendes Lehrbuch ist als Klassiker der Ausbildungsliteratur zum Steuerrecht anzusehen. Der Titel aus der Schwerpunkte-Reihe deckt dabei alle prüfungsrelevanten Teilgebiete im Steuerrecht in einem Band ab. Die Darstellung verdeutlicht die Strukturen der Teilgebiete und führt fallbezogen in die schwierige Welt der einzelnen Steuerarten ein. Sowohl die Prinzipien der Besteuerung, das allgemeine Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht wie auch die Steuern von Einkommen und Ertrag sowie die Verbrauchssteuern werden anhand zahlreicher Beispielsfälle, ergänzt durch Schemata, Tabellen und fundierte Literaturhinweise, klar und gut verständlich dargestellt ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CFMSCHSTER.html

Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html

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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team


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