BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel für die Wahl zu den hamburgischen Bezirksversammlungen :
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von fünf Hamburger Bürgern gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zur Entscheidung angenommen. Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die Verletzung der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht angreifbar.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann im Anwendungsbereich der spezifischen wahlrechtlichen Gleichheitssätze der Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückgegriffen werden. Bei Wahlen außerhalb der Anwendungsbereiche der speziellen Wahlrechtsgrundsätze kommen dagegen die Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes zum Tragen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2854.html
BGH: Verurteilung des Limburger "Brummi-Mörders" rechtskräftig:
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den Angeklagten, einen 29-jährigen LKW-Fahrer, wegen Mordes in drei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in zwei der Mordfälle zudem wegen zusätzlich vor den Tötungsdelikten begangener Vergewaltigungen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Angeklagte hatte im Zeitraum von November 2003 bis Juli 2006 vier Frauen überfallen und drei von ihnen getötet. Eines der Opfer überlebte trotz eines ihm beigebrachten Messerstichs ins Herz; dabei war der Angeklagte irrtümlich davon ausgegangen, dass auch diese Frau an der schweren und stark blutenden Verletzung sterben werde. Zwei der Tatopfer waren Prostituierte, die der Angeklagte in seinen LKW gelockt und dort von hinten gedrosselt hatte. Ein weiteres Opfer hatte er, als er abends mit seinem PKW unterwegs war, auf der Straße gesehen und spontan beschlossen, es zu überfallen. Er würgte die Frau, die nach seinen eigenen späteren Angaben "zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen war, brachte sie in sein Wohnhaus und tötete sie, nachdem er sie vergewaltigt hatte. Anschließend verging er sich an der Leiche ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2851.html
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BGH: Urteil im "Gammelfleischskandal" rechtskräftig:
Das Landgericht Essen hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in 21 Fällen, davon in sieben Fällen in Tateinheit mit versuchtem gewerbsmäßigem Betrug, wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sieben Fällen und wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ein Berufsverbot für die Dauer von drei Jahren angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte entgegen einer Gewerbeuntersagung im Rahmen eines Einzelunternehmens einen umfangreichen Handel mit eingefrorenem Fleisch. Dabei kaufte er mehr als 60 Tonnen überlagertes, genussuntaugliches Putenhackfleisch und veräußerte es an fleischverarbeitende Betriebe, ohne seinen Abnehmern einen Hinweis auf die Genussuntauglichkeit zu geben. Weiterhin erwarb er insgesamt 315 Tonnen sog. "Stichfleisch" vom Schwein, das infolge der erheblichen, beim Schlachten entstehenden Einblutungen nur als Tierfutter gehandelt werden darf, und veräußerte es an seine Abnehmer als reguläres Schweinefleisch zu entsprechend erhöhten Preisen. Ferner kaufte er Straußenfleisch ein und verkaufte es als - wesentlich teureres - Rindfleisch. Schließlich erwarb er Spanferkel, die überlagert waren und deswegen nur noch als Tierfutter Verwendung finden durften; diese veräußerte er ebenfalls als reguläre Ware zu entsprechenden Preisen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2846.html
BGH: Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren Mangels bei einem arglistigen Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer:
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigendes Interesse des Käufers im Regelfall anzunehmen ist, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den sofortigen Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag entschieden. Dieser Rechtsprechung hat sich der VIII. Zivilsenat mit seiner Entscheidung vom heutigen Tag zum Recht des Käufers auf sofortige Minderung des Kaufpreises bei einem Tierkauf angeschlossen. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin kaufte von den Beklagten den Wallach "Diokletian" als Dressurpferd zum Preis von 45.000 Euro Sie verlangt im Wege der Minderung die Rückzahlung der Hälfte des Kaufpreises mit der Begründung, der Wallach sei mangelhaft, weil er aufgrund nicht vollständig gelungener Kastration zu "Hengstmanieren" neige und deshalb als Dressurpferd weniger geeignet sei; dies hätten die Beklagten arglistig verschwiegen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2843.html
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten:
Der Beschwerdeführer ist der Vater eines im Oktober 2003 geborenen Sohnes. Nach der Geburt des Kindes führten vermehrte Streitigkeiten zwischen den Eltern dazu, dass sich die allein sorgeberechtigte Mutter des Kindes im Sommer 2005 vom Beschwerdeführer trennte. Dieser akzeptierte die Trennung nicht. Es kam zu Tätlichkeiten und telefonischen Drohungen des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter. Der Konflikt eskalierte, als sich die Mutter im Oktober 2005 einem anderen Mann zuwandte, und gipfelte darin, dass die Mutter und ihr Freund in der Silvesternacht 2005 auf offener Straße erschossen und ein Bruder des Freundes angeschossen wurden. Die Tat ereignete sich unmittelbar vor dem Haus der Eltern des Freundes, in deren Obhut die Mutter ihr Kind an diesem Abend gelassen hatte und den sie dort abholen wollte. Der Sohn sah seine getötete Mutter auf der Straße liegen, als er von Polizeibeamten aus dem Haus geführt wurde. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts im Urteil vom 10. November 2006 kommen als Täter nur der Vater, einer seiner beiden Brüder oder allenfalls noch ein Schwager in Betracht. Keiner dieser genannten Personen konnte jedoch die Tat nachgewiesen werden. Der allein angeklagte Bruder des Vaters wurde freigesprochen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2841.html
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BGH: Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels:
Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. Der Generalbundesanwalt wirft dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vor, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sein soll, durch Brandanschläge auf Sachen und Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den Weltwirtschaftsgipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Er rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von ca. 2,6 Mio. Euro zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 ausgeführt wurden ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2839.html
BVerfG: Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden:
Nach § 53 Beamtenversorgungsgesetz müssen sich Ruhestandsbeamte und ihre Hinterbliebenen auf ihre Versorgungsbezüge in gewissem Umfang anderweitiges Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen anrechnen lassen, wenn die Versorgungsbezüge zusammen mit dem anderweitigen Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigen. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen aus einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft finden allerdings nur solange Berücksichtigung, bis der Versorgungsberechtigte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die 1955 geborene Beschwerdeführerin ist die Witwe eines im Jahre 2001 verstorbenen Beamten. Das Witwengeld, das zunächst auf 2.591,27 DM festgesetzt worden war, wurde aufgrund eigenen Erwerbseinkommens der Beschwerdeführerin aus einer Tätigkeit für ein privates Versicherungsunternehmen bis zur Höhe von 886,55 DM zum Ruhen gebracht. Die hiergegen gerichtete Klage blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Anrechnung ihres Einkommens auf ihre Versorgungsansprüche. Des Weiteren rügt sie, dass ihr Einkommen mit dem Bruttobetrag in die Ruhensberechnung eingestellt worden ist ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2834.html
BGH: Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut prüfen:
Das Landgericht Köln hat die ursprünglich acht Angeklagten, die im Tatzeitraum zwischen vierzehn und neunzehn Jahre alt waren, für schuldig befunden, in Köln-Bickendorf in der Zeit vom 25.11.2005 bis zum 28.03.2006 in wechselnder Beteiligung zahlreiche Straftaten begangen zu haben, darunter Brandstiftungs-, Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte. Nach den Feststellungen des Landgerichts schlossen sich die Angeklagten gemeinsam mit einigen weiteren Jugendlichen im Laufe des Jahres 2005 zu einer Gruppierung zusammen, die sich "Bickendorf Gangsters" nannte. Die abgeurteilten Straftaten begingen sie danach spontan aus der Situation heraus, während sie in dieser Gruppe ihre Freizeit miteinander verbrachten. Bei einigen Taten drangen die Angeklagten in die Wohnungen ihrer Opfer ein; in zwei Fällen setzten sie die Wohnung im Anschluss an die Begehung von Diebstahls- bzw. Raubtaten in Brand. Das Landgericht hat auf alle Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet. Es hat drei der Angeklagten zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2828.html
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BGH: Bundesgerichtshof entscheidet über das Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters:
Der IX. Zivilsenat hatte die Frage zu entscheiden, ob der Wohnungsmieter die Kaution auch dann herausverlangen kann, wenn der Vermieter sie nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Schon das Amts- und das Landgericht hatten die Klage der Mieterin in einem solchen Fall abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt. Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann ungeschmälert herausverlangen, wenn der Vermieter, wie es § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB vorschreibt, die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Verstößt der Vermieter gegen diese zu Gunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, dann ist der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung. Dies folgt aus dem allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsatz, dass eine Aussonderungsbefugnis bezüglich eines Kontoguthabens nur dann entstehen kann, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt. Der Mieter ist allerdings berechtigt, die Einhaltung der dem Vermieter obliegenden Verpflichtung, die Kaution gesondert anzulegen, auch durchzusetzen. So kann er vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution auch gesetzeskonform auf einem Treuhandkonto angelegt wurde. Solange der Vermieter dieser gesetzlichen Anlageverpflichtung nicht nachkommt, ist der Mieter grundsätzlich befugt, die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückzuhalten ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2827.html
DAV: Berufsrecht der Anwälte wird weiter liberalisiert:
Mit Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung und einem Gesetzesvorhaben zur Einführung des Erfolgshonorars wird das Berufsrecht der Anwälte weiter liberalisiert. Einen Tag nach der Verkündung des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts".
Zum einen wird nun die Abtretung einer Gebührenforderung des Anwalts an Nichtanwälte erleichtert. In Zukunft darf der Anwalt eine Honorareinzugsstelle dann einschalten, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten dazu vorliegt. - Eine weitere Neuerung im Berufsrecht erlaubt Rechtsanwälten ab sofort, sich nicht nur in einer einzigen Anwaltssozietät oder Anwaltsgesellschaft, sondern in zwei oder mehreren Gesellschaften mit anderen Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern usw. zusammen zu tun ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P2826.html
Auch weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Dir,
das juraplus-Team