Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund um´s Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Interessant für Rechtsanwälte:
http://www.lawyerslounge.de
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Juristische Jobs suche ich ....
http://www.juraplus.de/VOTES/
Das Ergebnis unseres letzten kleinen Votings:
Das staatliche Monopol für Lotto und Toto ist ...
86 % der Votanten meinen, es sei ein Relikt aus vergangenen Zeiten und müsse gekippt werden. Nur 14 % halten es für richtig und sind der Meinung, es müsse erhalten bleiben.
Rechtsprechung aktuell:
Marktforschende Telefonbefragung unzulässig:
Eine unverlangte Telefonbefragung, bei der Verbrauchergewohnheiten abgefragt werden, ist eine nicht gerechtfertigte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, der hiergegen Unterlassung begehren kann. Die bloße Aufnahme einer Telefonnummer in einer Sperrdatei lässt dabei noch nicht die vermutete Wiederholungsgefahr einer zukünftigen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts entfallen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U522.html
Hinweis auf Startseite nicht erforderlich:
Für die ordnungsgemäße Erkenn- und Erreichbarkeit eines Impressums im Internet ist es nicht erforderlich, daß die entsprechenden Angaben auf der Homepage bereitgehalten werden. Es kann vielmehr genügen, wenn die Angabe der Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt über zwei Links erreichbar ist, beispielsweise die Links Kontakt und Impressum ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U521.html
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Keine vertragsgemäße Leistung:
Ein Fernsehsender, der sich neben der Lieferung eines Decoders und einer Smartcard auch zur Lieferung einer regelmäßig erscheinenden Programmvorschau verpflichtet, erbringt nicht die vertragsgemäße Leistung und hat somit keinen Anspruch auf Gegenleistung, wenn er die Lieferung der Programmvorschau einstellt und auf Lieferung einer kostenpflichtigen Programmzeitschrift umstellt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U520.html
Unzulässige Ausdehnung der Bußgeldbewährung:
Die Auslegung, daß ein Autofahrer ein Mobiltelefon unerlaubt iSv. §§ 23 I a, 49 I Nr. 22 StVo benutzt, wenn er sein Handy bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel benutzt, stellt eine mit Art. 103 II GG unvereinbare Ausdehnung der Bußgeldbewährung zu Lasten des Betroffenen dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U518.html
Vertretung in mehreren Angelegenheiten:
Die Vertretung eines Rechtsanwalts, der im Rahmen eines Kapazitätsprozesses eine Hochschule gegen die Teilhabeansprüche einer Vielzahl von Studienbewerbern vertritt, stellt gebührenrechtlich die Vertretung in mehreren und nicht in derselben Angelegenheit dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U517.html
Unzulässige Rechtsberatung durch Bank:
Wenn eine Bank einen ihrer Kunden bei der Errichtung eines Testaments berät, stellt dies eine unerlaubte Rechtsberatung dar. Dies gilt auch dann, wenn sie den auf Grund der Angaben des Bankkunden selbst erstellten Entwurf durch einen von ihr in ihrem Namen beauftragten Rechtsanwalt prüfen lässt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U515.html
Haustürgeschäft in Einkaufszentrum:
Wenn ein Kunde in der Halle einer Einkaufspassage unvermittelt durch einen Gewerbetreibenden in ein Verkaufsgespräch hineingezogen wird, das Waren außerhalb des Sortiments der Geschäfte der Passage zum Gegenstand hat, unterfällt diese Verkaufssituation dem situativen Anwendungsbereich des § 312 I 1 Nr. 3 BGB ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U514.html
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Vermerk ist wirksame Kündigung:
Der Vermerk des Inhalts Abo soll zum 30.6.2004 enden im Online-Überweisungsauftrag einer Bank unter der Rubrik Verwendungszweck stellt eine wirksame schriftformgerechte Kündigung des Abonnementvertrags dar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U513.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
http://www.juraplus.de/RSPR/RSPR.html
Buch des Monats:
Detterbeck: Allgemeines Verwaltungsrecht:
Übersichten, Schemata, Beispiele, Texthervorhebungen und Hinweise für Klausuren erleichtern es dem Studenten, den einfachen Einstieg in das häufig nicht so geliebte Allgemeine Verwaltungsrecht zu finden. Von Grundlagen und -begriffen über die verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung, das Verwaltungsverfahren, das Recht der öffentlichen Sachen und der Verwaltungsvollstreckung bis hin zum Staatshaftungsrecht reicht die vollständige Darstellung des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Ergänzt wird die Darstellung durch ein umfangreiches Kapitel zum Verwaltungsprozessrecht ...
http://www.juraplus.de/Buchr/CHBDEALVW.html
Weitere Buchkritiken:
http://www.juraplus.de/lit.html
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team