BGH: Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat" gegründeten GmbH, wenn der Einlagebetrag sogleich an den Gesellschafter zurückgezahlt wird:
Der II. Zivilsenat hatte über die von Instanzgerichten unterschiedlich behandelte Frage zu entscheiden, wie im Rahmen der Kapitalaufbringung einer neu gegründeten GmbH der Vorgang rechtlich zu beurteilen ist, dass der Gesellschafter den geschuldeten Einlagebetrag an die Gesellschaft zahlt, ihn aber in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zurückerhält. Nach den das deutsche Kapitalschutzsystem prägenden, auf einen Mindestschutz der Gläubiger bedachten Regeln muss der Gesellschafter einer GmbH die geschuldete Einlage ordnungsgemäß und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung der Gesellschaft einzahlen und darf diese für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft nicht wieder entnehmen: Gegen diese Regeln wird in der Praxis öfter verstoßen. Im Rahmen der Kapitalaufbringung geschieht es immer wieder, dass sich die Gesellschafter nicht endgültig der geschuldeten Einlage entäußern. Die Folgen eines solchen Verhaltens waren in dem heute entschiedenen Fall zu beurteilen: ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1167.html

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade:
Die Beschwerdeführerin nahm im November 2001 im Zusammenhang mit einem Castor-Transport mit rund 200 Personen an einer Straßensitzblockade teil. Als sie einem Platzverweis nicht nachkam, nahm die Polizei sie von 10.20 Uhr bis 8.23 Uhr des darauf folgenden Tages in Gewahrsam, ohne dass sich während dieser Zeit ein Richter mit der Sache befasst hatte. Ihre hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts, die die nachträglichen Anträge der Beschwerdeführerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung sowie der Art und Weise ihrer Durchführung zurückgewiesen hatten, die Beschwerdeführerin in ihrem Freiheitsgrundrecht sowie ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzten. Die Gerichte hätten den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1166.html

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BVerfG: Erfolgreiche Beschwerde eines Arztes gegen Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots:
Gegen den siebzigjährigen, wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung vorbestraften Beschwerdeführer, der in seiner ärztlichen Praxis drogensüchtige Patienten behandelt, ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung von Patienten zu Diebstählen sowie der sexuellen Belästigung von Patienten anhängig. Die Erlöse aus den Diebstählen – so die Anklage – sollten als Bezahlung für entstandene Behandlungskosten dienen. Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht wurde ausgesetzt, um ein Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers einzuholen. Zugleich ordnete das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Beschwerdeführer an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Landgericht als unbegründet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hatte Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des Landgerichts auf, da er den Beschwerdeführer in seiner Berufsfreiheit verletzt. Die Sache wurde an das Landgericht zurückverwiesen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1155.html

BGH: Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Mannesmann-Verfahren auf:
Das Landgericht Düsseldorf hat die Angeklagten Prof. Dr. Funk, Dr. Ackermann, Zwickel und L. vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der früheren Mannesmann AG sowie die Angeklagten Dr. Esser und Dr. D. vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Freisprüche aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es muss daher über die Anklagevorwürfe neu verhandelt und entschieden werden. Nach den Feststellungen des Landgerichts beschlossen die Mitglieder des Aufsichtsratsausschusses für Vorstandsangelegenheiten der Mannesmann AG Prof. Dr. Funk, Dr. Ackermann und Zwickel kurz nach der vereinbarten Übernahme durch das britische Telekommunikationsunternehmen Vodafone, freiwillige Anerkennungsprämien auszuschütten, und zwar an den Vorstandsvorsitzenden Dr. Esser in Höhe von ca. 16 Mio. ¤ und an vier weitere Vorstandsmitglieder in der Gesamthöhe von über 5 Mio. ¤. Diese wurden im Hinblick auf ihre in der Vergangenheit erbrachten Leistungen bei der Steigerung des Aktien- und Unternehmenswertes zusätzlich zu den dienstvertraglichen Bezügen und Abfindungsansprüchen - beim Angeklagten Dr. Esser in Höhe von ca. 15 Mio. ¤ - gezahlt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1151.html

BGH: Form des Porsche Boxster kann als Marke eingetragen werden:
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Form eines Automobils als dreidimensionale Marke ins Markenregister eingetragen werden kann. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hatte 1997 die äußere Gestaltung des im Herbst 1996 vorgestellten Porsche Boxster als dreidimensionale Marke für die Waren „Kraftfahrzeuge und deren Teile“ angemeldet. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, das angemeldete Zeichen erschöpfe sich in der bloßen formgetreuen Wiedergabe der Waren, zu deren Kennzeichnung es gedacht sei; es fehle daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft. Außerdem stehe der Eintragung ein Freihaltebedürfnis an der äußeren Gestaltungsform eines Kraftfahrzeugs entgegen, die nicht nur auf den ästhetischen Eindruck, sondern auch auf technische Erfordernisse abziele. Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde von Porsche zurückgewiesen und auch die Eintragung als durchgesetztes Zeichen abgelehnt. Das Markengesetz sieht vor, dass ein Zeichen eingetragen werden kann, dem von Haus aus die notwendige Unterscheidungskraft fehlt oder dem an sich ein schutzwürdiges Freihaltebedürfnis entgegensteht, wenn sich dieses Zeichen infolge der Benutzung im Verkehr als Herkunftshinweis durchgesetzt hat ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1149.html

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BGH: Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen den Jagdausübungsberechtigten auf Beseitigung eines Hochsitzes:
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es der Eigentümer eines zu einer Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks, das weder land- noch forstwirtschaftlich genutzt wird, dem Jagdpächter nicht aus Gewissensgründen untersagen kann, auf dem Grundstück einen Hochsitz und eine Fütterungseinrichtung zu errichten. In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger, die als Veganer aus ethischen Gründen die Jagd auf Tiere gänzlich ablehnen, Beseitigung des ohne ihre Zustimmung erbauten Hochsitzes verlangt; der beklagte Jagdpächter hatte im Wege der Widerklage Duldung seiner jagdlichen Einrichtungen gefordert. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Dem ist der Bundesgerichtshof im Anschluss an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt. Nach übereinstimmender Auffassung der beiden obersten Bundesgerichte verstößt die im Bundesjagdgesetz bestimmte Mitgliedschaft der Eigentümer von Grundstücken in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere weder gegen die Gewissensfreiheit, die Vereinigungsfreiheit oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes noch gegen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1145.html

BGH: Urteil wegen Volksverhetzung gegen den stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der NPD rechtskräftig:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum,die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versammlungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der NPD eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist. Nach Auffassung des Landgerichts brachte der Angeklagte in seiner Ansprache u.a. unter Heranziehung eines Zitats aus dem Babylonischen Talmud und Bezugnahme auf nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck, dass die Mitbürger jüdischen Glaubens unter Missachtung strafrechtlicher Schutzgüter den sexuellen Missbrauch Minderjähriger billigen und deshalb unwürdig seien, Gotteshäuser zu errichten und ihnen dies generell zu untersagen sei. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB gewertet ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1143.html

BGH: Bundesgerichtshof bejaht Anspruch eines antragsgemäß gesperrten Spielers gegen die Spielbank auf Erstattung verspielter Geldbeträge:
Die Klägerin, die mit einem "spielsüchtigen" Mann verheiratet ist, und die beklagte Betreiberin öffentlich-rechtlich konzessionierter Spielkasinos in Nordrhein-Westfalen streiten über die rechtliche Tragweite von "Selbstsperren", die die Beklagte auf Wunsch der Spieler gegen diese ausgesprochen hat. In den Casinos der Beklagten befinden sich neben dem abgesperrten und Personenkontrollen unterliegenden Bereich des "Großen Spiels" auch Automatenspielsäle, die ohne Personenkontrolle betreten werden können. An den Eingängen zu diesen Sälen sind Hinweisschilder angebracht, wonach minderjährigen, gesperrten oder nicht zum Spiel zugelassenen Personen der Zutritt zum Spielsaal/Automatensaal nicht gestattet ist und im Falle eines Spielverlustes für diese Personen kein Anspruch auf Rückerstattung der Spieleinsätze, im Falle eines Gewinns weder ein Anspruch auf Rückerstattung der Spieleinsätze noch auf Auszahlung der Gewinne besteht. In dem Bereich, der keiner Personenkontrolle unterliegt, befinden sich Telecash-Geräte, mit deren Hilfe Besucher Geld von ihren Konten abheben können. Die Bedienung der Telecash-Geräte erfolgt in der Weise, dass den Mitarbeitern der Beklagten eine Scheckkarte übergeben wird, die sodann nach Eingabe der entsprechenden PIN-Nummer durch den Spieler - den gewünschten Betrag an den Spieler auszahlen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1142.html

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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer gerichtlichen Sachentscheidung über Haftraumbedingungen:
Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der vergeblich eine gerichtliche Entscheidung darüber erstrebt hatte, ob es zulässig war, dass er während seiner Haftzeit zusammen mit einer weiteren Person in einem Haftraum von weniger als 8 Quadratmetern mit nur durch einen Vorhang abgetrennten Sanitätsbereich untergebracht war, hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte seine Beschwerde gegen die Haftraumbedingungen als unzulässig verworfen, da der Beschwerdeführer während der Dauer des Rechtsstreits aus der Haft ins Ausland abgeschoben worden war und ein Interesse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Unterbringung nicht bestehe. Es bestehe weder Wiederholungsgefahr noch sei ein Rehabilitationsinteresse erkennbar. Die 2. Kammer des Zweiten Senats stellte fest, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz verletzt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1136.html

DAV: Der Rechtsstaat gilt auch für Terroristen - Illegale Verschleppungen stoppen:
Aus Anlass des Europabesuchs der amerikanischen Außenministerin Condoleezza Rice bekräftigt der Deutsche Anwaltverein seine strikte Forderung, dass Menschenrechte und die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens in allen Fällen und ausnahmslos zu beachten sind. Nach amerikanischen Zeitungsberichten soll der ehemalige amerikanische Botschafter in Berlin den damaligen Bundesinnenminister über eine „irrtümliche“ Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen in ein Verhörzentrum in Afghanistan informiert haben. Der Skandal hieran ist nicht allein, dass offenbar ein deutscher Staatsangehöriger verschleppt wurde. „Es ist keine Situation denkbar, die es irgendwie rechtfertigen könnte, Menschen in eine rechtslose Lage zu bringen. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, ob die Personen in einem terroristischen Zusammenhang agieren oder nicht“ ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P1128.html

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