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Der direkte Draht zu Antworten und Fragen rund ums Jurastudium:
http://www.juraplus.de/forum/index.html
Das Ergebnis unseres großen Votings:
Welche Stadt ist Deutschlands beliebteste Studienstadt ?
Heidelberg
Das Ergebnis unseres kleines Votings:
Was wünscht Du Dir zu Weihnachten ?
Jeweils 25 % wünschten sich Juristisches wie Bücher und Rep-Kurse bzw. Geld, aber 50 % hofften auf andere dingliche Sachen vom Weihnachtsmann.
Die aktuelle Frage unseres kleinen Votings lautet:
Bist Du rechtsschutzversichert ?
http://www.juraplus.de/VOTES/
Rechtsprechung aktuell:
Einfache Signatur als Unterschrift zulässig:
Sofern an der Autorenschaft und der Absicht, eine rechtsgültige Unterschrift, zu leisten, keine Zweifel bestehen, kann auch die Unterschrift eines Anwalts, die einfach strukturiert ist und einem starken Abschleifungsprozess unterliegt, eine rechtsverbindliche Signatur einer Berufungs- und Berufungsbegründungschrift sein ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U418.html
Risikohinweis erforderlich:
Ein Steuerberater ist verpflichtet, seinen Mandanten auf das mit einer ungewissen Rechtslage verbundenen Risiko hinzuweisen, wenn die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam ist ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U417.html
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Religiöse Symbole zulässig:
Die Verwendung von christlich-religiösen Symbolen im Rahmen des Großen Zapfenstreichs der Bundeswehr steht dem Grundrecht anderer auf freie und ungestörte Religionsausübung nicht entgegen ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U416.html
Ernsthafte Verhandlungen reichen:
Für die Annahme von vollendeten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln genügt es, wenn der Täter hinsichtlich des Ankaufs von Betäubungsmitteln zum Wiederverkauf in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer tritt ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U382.html
Strafbarkeit verfassungsgemäß:
Die Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 93 I Nr. 2 AuslG a. F. kann auch vorliegen, wenn gleichzeitig ein unerlaubter Aufenthalt iSd. § 92 I Nr. 1 AuslG a. f. vorliegt. Die entsprechende Strafbarkeit ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U414.html
Anerkennungsbetrag unpfändbar:
Der Teil des Pflegegeldes, den ein Träger der Jugendhilfe an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind als Anerkennungsbetrag auszahlt, ist unpfändbar ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U413.html
Keine Ermächtigungsgrundlage für Bußgeldbescheid:
Eine Verordnung, die einen Leinenzwang für Hunde ohne Rücksicht auf Art und Größe der Tiere sowie ohne zeitliche Begrenzung für das gesamte Gemeindegebiet vorsieht, ist unverhältnismäßig und daher keine Ermächtigungsgrundlage für einen Bußgeldbescheid ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U412.html
Kein Herausgabeanspruch an Ehegatten:
Sofern ein Ehegatte nach der Trennung einen Gegenstand durch verbotene Eigenmacht an sich bringt, der ihm nach § 1361 a I oder II BGB zuzuweisen ist, so besteht kein Herausgabeanspruch an den anderen Ehegatten ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U411.html
Illegale Drogen als Gegenstand eines Eigentumsdelikts:
Auch illegale Drogen können tauglicher Gegenstand eines Eigentumsdelikts sein ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U410.html
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Schreckschusspistole ist Schusswaffe:
Eine geladene Schreckschusswaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorne austritt, ist Schusswaffe iSd. § 30 a II Nr. 2 BtMG ...
http://www.juraplus.de/RSPR/U409.html
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
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Buch des Monats:
Wolfgang Joecks: Studienkommentar Strafgesetzbuch:
Der neue Studienkommentar zum StGB ist eine Kombination aus Lehrbuch, Kommentar und Repetitorium. Der Kommentar behandelt in der jeweiligen Kommentierung die examensrelevanten Streitfragen im Gutachtenstil, enthält Aufbauschemata besonders prüfungsrelevanter Straftatbestände wie Betrug, Diebstahl und Urkundenfälschung, gibt Hinweise auf die unterschiedlichen Examensanforderungen in den einzelnen Bundesländern und wurde durch verschiedene Testläufe bei den Studierenden im Hinblick auf optimale didaktische Aufbereitung erprobt ...
Der Titel ist ein preiswerter Studienkommentar, der sich auch für den Referendar eignet ...
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Weitere Buchkritiken:
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Weiterhin viel Spaß und Erfolg mit juraplus wünscht Euch,
das juraplus-Team
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