BVerfG: Zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von vier ehemaligen NS-Zwangsarbeitern, die vor den Zivilgerichten erfolglos auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt hatten, nicht zur Entscheidung angenommen.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden im Machtbereich des Deutschen Reichs Millionen Menschen deportiert und in Lager verschiedener Art verschleppt. Dort sowie in der Privatwirtschaft in Deutschland und den besetzten Ländern wurden sie zu Arbeitsleistungen gezwungen. Besonders hart war das Los der in Konzentrationslagern Inhaftierten. Die Unmenschlichkeit war weiter gesteigert für diejenigen, die in Vernichtungslagern wie Auschwitz arbeiteten. Sehr viele starben. Die Überlebenden konnten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Entschädigung für das ihnen zugefügte Unrecht erwarten. Zu einer solchen Entschädigung kam es lange Zeit jedoch nicht. Erst eine Reihe von Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen deutsche Unternehmen in den USA in den 90er Jahren gab den Anstoß, nach einer Lösung zu suchen ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P749.html
LBS: Lichter der Großstadt - Sie sind typisch und kein Grund zur Mietminderung:
Was auf dem Lande die Gerüche aus dem Schweinestall und das Bimmeln der Kuhglocken sind, das sind in einer Großstadt der Straßenlärm und die grellen Lichtreklamen. Ständig wird deswegen vor den Gerichten geklagt. Mieter versuchen, angesichts dieser Störungen ihre monatlichen Zahlungen zu verringern. Die Chancen sind allerdings relativ gering. Das musste auch ein Mann aus Berlin erfahren. Er fühlte sich von einer Leuchtreklame gestört, deren Licht nachts in seine Wohnung drang. Das müsse zu einer Mietminderung führen, meinte er. Doch das Landgericht Berlin machte seine Hoffnungen zunichte. In einer Metropole sei so etwas typisch und stelle keinesfalls einen Mangel des Mietobjekts dar ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P741.html
BGH: Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf:
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Freispruch eines 67-jährigen Maschinenbauingenieurs vom Vorwurf der Volksverhetzung durch das Landgericht Erfurt auf die vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Dem Angeklagten lag zur Last, eine Schrift verbreitet zu haben, in der die Tötung von Juden in Auschwitz verharmlost worden sei. Bei dieser Schrift handelte es sich um den vom Angeklagten erstellten schriftlichen Rechenschaftsbericht, den er als Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen in Thüringen auf einer nicht öffentlichen Verbandssitzung am 9. November 2001, zu der nur Delegierte und geladene Pressevertreter Zutritt hatten, mündlich erstattete. Der Rechenschaftsbericht, der den deutlich sichtbaren Vermerk trug: "Sperrfrist: 09.11.2001, 9.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort!", wurde für Pressevertreter in fünf Pressemappen bereitgehalten. Den Delegierten wurde der schriftliche Rechenschaftsbericht nicht ausgehändigt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P738.html
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BGH: Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen:
Das Landgericht München I hat die Angeklagten Thomas und Florian Haffa wegen Un-richtiger Darstellung, einer Straftat nach § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, zu Geldstrafen von jeweils 240 Tagessätzen verurteilt und die Höhe eines Tagessatzes auf 5.000 ¤ bzw. 1.000 ¤ festgesetzt. Gegenstand der Verurteilung ist die am 24. August 2000 erfolgte Bekanntgabe von Halbjahreszahlen der EM.TV & Merchandising AG für das erste Halbjahr 2000 durch die Angeklagten. Die Bekanntgabe erfolgte im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung und einer parallel dazu veröffentlichten Pressemitteilung. Danach hatte sich der Konzernumsatz bis zum 30. Juni 2000 im Vorjahresvergleich von 204 Mio DM auf 603 Mio DM fast verdreifacht. Diese Halbjahreszahlen waren nach den Feststellungen des Landgerichts in zweifacher Hinsicht unrichtig. Einbezogen war zum einen die Beteiligung der sogenannten Formel-1-Gruppe ab dem 1. Januar 2000 mit einem Umsatz von 219 Mio DM und einem Ergebnis von 98,5 Mio DM, obwohl diese Beteiligung erst am 12. Mai 2000 erworben wurde und die Einstellung der Zahlen erst ab dem Zeitpunkt des Erwerbs zulässig war. Zum anderen enthielt der Umsatz für den Bereich EM.TV in Höhe von 223 Mio DM einen Betrag von 60 Mio DM aus einem Lizenzvertrag mit der Junior GmbH & Co. KG, der erst nach dem 30. Juni 2000 geschlossen wurde, weshalb der Betrag gar nicht erscheinen durfte ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P731.html
EuGH: Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch dürfen verboten werden:
Das Bestehen von Hindernissen auf dem Binnenmarkt für diese Erzeugnisse hat den Gemeinschaftsgesetzgeber zum Tätigwerden ermächtigt, und ein solches Verbot ist im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit nicht unverhältnismäßig. Swedish Match, der Hersteller eines Tabakerzeugnisses zum oralen Gebrauch mit der Bezeichnung Snus, wollte dieses Erzeugnis auf dem Markt des Vereinigten Königreichs vertreiben. Arnold André, eine Gesellschaft, die Tabakerzeugnisse in Deutschland vertreibt, wollte Snus importieren, um ihn auf dem deutschen Markt einzuführen. Beide Firmen waren daran jedoch durch nationale Regelungen gehindert, die eine Gemeinschaftsrichtlinie von 2001 umsetzen. Diese Richtlinie erneuert ein Vermarktungsverbot für Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, das durch eine Richtlinie von 1992 eingeführt worden war. Die beiden Firmen riefen daher gegen die Entscheidungen der nationalen Behörden die englischen und die deutschen Gerichte an, wobei sie geltend machten, dass die Richtlinie von 2001 gegen verschiedene Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts verstoße. Die nationalen Gerichte haben dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P721.html
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DAV: Abkehr von der Einheitsausbildung der Juristen gewinnt an Fahrt - Auch der Vorsitzende des Richterbundes plädiert für eine Spezialisierung:
Der Deutsche Anwaltverein hat in der Vergangenheit mehrfach die Juristenausbildung als unzureichend beklagt. Es müsse vielmehr eine Abkehr vom Einheitsjuristen geben. Bisher müssen alle Juristen in der Referendarzeit eine einheitliche Ausbildung durchlaufen - unabhängig von der Frage, ob sie später Richter oder Anwalt werden oder in die Wirtschaft gehen. Mit dem Abschluss der Ausbildung erhält man die "Befähigung zum Richteramt". Der DAV fordert vielmehr, den Nachwuchs der Anwaltschaft selbst auszubilden zu können. Diese Auffassung setze sich langsam durch. Erfreulich sei beispielsweise, dass sich der Vorsitzende des Richterbundes, Wolfgang Arenhövel, in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung am 13. Dezember 2004 für eine Spezialisierung der Juristenausbildung, ausgerichtet auf die jeweiligen Berufe, ausspricht. Der Abschied vom Einheitsjuristen sei die Konsequenz ...
http://www.juraplus.de/PRESSE/P718.html
BVerfG: Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig:
§ 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Um-setzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 war mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens Ersetzt der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung nicht bis zum 1. Januar 2006 durch eine Neuregelung, ist auf noch nicht abgeschlossene Verfahren das bis zum 31. Dezember 1993 geltende Recht anzuwenden.
Rechtlicher Hintergrund: Bis zum Ende des Jahres 1989 wurde Kindergeld gleichermaßen an im Inland lebende deutsche und ausländische Familien gezahlt. Seit 1990 wurde der Kindergeldanspruch für Ausländer von einer einjährigen Wartefrist und einer günstigen Aufenthaltsprognose abhängig gemacht. Durch das 1. SKWPG wurde § 1 BKGG neu gefasst. Nach Absatz 3 dieser Regelung hatte ein Ausländer nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis war. Diese Vorschrift galt vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1995 und ist Gegenstand des Vorlageverfahrens ...
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das juraplus-Team