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Matthias Rossi
Informationsfreiheitsgesetz
Handkommentar
267 Seiten
58, Euro
Nomos
Zum 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Erstmals in Deutschland hat danach jeder unabhängig von seinem Interesse einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der dadurch bewirkte Paradigmenwechsel vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses zum Grundsatz der Aktenöffentlichkeit bietet Chancen für eine stärkere Bürgerbeteiligung und eine effektivere Kontrolle der Verwaltung, stellt die Behörden des Bundes aber auch vor große Herausforderungen. Der neue Handkommentar berücksichtigt sämtliche Neuerungen, die sich aus diesem Gesetz für die Praxis ergeben, und behandelt insbesondere folgende Themen:
- Anspruch des Bürgers auf Herausgabe oder Einsichtnahme in Dokumente aller Behörden des Bundes
- Verweigerungsrecht der Behörden aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses
- Sonderregelungen zum Schutz personenbezogener Daten und von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen
- Antragsprüfung durch die zuständige Behörde
- Gebühren- und Auslagenfestsetzung
- Anforderungen an die Behörden zur Bereitstellung allgemein zugänglicher Informationen in elektronischer Form
Im Anhang finden sich verwandte Gesetze aus verschiedenen Bundesländern, das Stasi-Unterlagen-Gesetz sowie das Umweltinformationsgesetz.
Der neue Handkommentar eignet sich für den Praktiker in Anwaltschaft, Behörde und Gericht.
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Nomos
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