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Julia Unseld / Thomas A. Degen
Rechtsdienstleistungsgesetz
184 Seiten
38,- Euro
H. Beck
Das Rechtsdienstleistungsgesetz, das zum 01. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat, bringt weitreichende Änderungen für den Markt der Rechtsberatung im außergerichtlichen Bereich und betrifft somit neben der Anwaltschaft auch andere Berufsgruppen wie Architekten, Autowerkstätten und Kaufleute. Diese letztgenannten Berufsgruppen dürfen nun Rechtsberatung als sogenannte Nebenleistung anbieten. Karikative Rechtsberatung sowie Rechtsberatung durch Vereine ist ab sofort einfacher möglich. Zudem gibt es noch Neuerungen beim Forderungsinkasso und bei der Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen.
Vorliegender Kommentar erläutert die neue Rechtslage umfassend mit einer verständlichen und an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentierung und eignet sich für alle in Rechtsdienstleistungen involvierten Personengruppen.
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