Zweites Staatsexamen
Die Gretchenfrage des Referendariats ist die der richtigen Examensvorbereitung. Für ein erfolgreiches Referendariat ist die richtige Schwerpunktsetzung von Beginn an von entscheidender Bedeutung. Doch wie soll man diese als neuer Referendar kennen? Dieser Beitrag soll die Richtung aufzeigen, wie und wo die Schwerpunkte richtig gesetzt werden. Hier beschäftigen wir uns mit grundsätzlichen Problemen in der Examensvorbereitung.
Die Problematik liegt während des Referendariats darin, dass es einige Interessenskonflikte gibt. Konnte man sich auf das erste Examen noch in Ruhe mit oder ohne Repetitor allein durch das Lernen von Fachwissen vorbereiten, so liegen die Dinge nun anders.
Kollisionen mit der Praxis
Das erste Problem ist, dass man sich zeitgleich in einer praktischen Ausbildung befindet. Und gerade vor den Klausuren bzw. vor der mündlichen Prüfung befindet man sich in der Anwaltsstation bzw. der Wahlstation. Hier kann der Referendar wichtige praktische Fähigkeiten erlernen, sowie Kontakte für das spätere Berufsleben knüpfen. umfangreich ist, dass sie nicht mehr durch das Erlernen aller erdenklichen Probleme erfolgen kann. Soweit uns ersichtlich, wird der Referendar mit diesen Problemen alleingelassen.
Unserer Meinung nach ist die Antwort auf die Problematik simpel. Es ist nämlich völlig unmöglich allen Anforderungen gerecht zu werden. Kein Referendar kann 10 Monate 8 Stunden täglich beim Anwalt arbeiten und anschließend gute Klausurergebnisse erzielen, welche wiederum Voraussetzung für einen späteren Job sind.
Wie so häufig gibt es kein Patentrezept. Es ist jedoch sehr gut möglich, allgemeine Grundsätze aufzustellen, die der Einzelne dann für sich modifizieren kann. Am wirklich allerwichtigsten ist das konsequente Lernen von Anfang an. Dabei ist es nicht so wichtig 5 Stunden täglich zu lernen. Vielmehr sollte man Stück für Stück die einschlägigen Lehrbücher (diese besprechen wir an anderer Stelle) durcharbeiten. Zeit genug sollte gerade zu Beginn des Referendariats noch vorhanden sein. Gerade zu Beginn des Referendariats werden hier die Weichen gestellt. Alles was man frühzeitig lernt, hilft einem in der letzten Phase der Examensvorbereitung enorm weiter. Man sollte in den Monaten der Gerichtsstation. der Leben später noch schwer genug macht. Dieses Wissen ist die Basis des Examenserfolgs. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass dieses Wissen bis zum Examen nicht mehr verlorengeht.
Richtige Schwerpunktsetzung
Danach gilt es eine gute Schwerpunktsetzung in der Anwaltsstation vorzunehmen. Hierbei müssen jeweils die Wünsche und Perspektiven eines jeden Referendars einzeln berücksichtigt werden. Man kann hier durch ständige Anwesenheit viele praktische Fähigkeiten erlernen. Zudem kann man hoffen, in einer Kanzlei in der man sich gut bewährt hat später vielleicht eine Anstellung zu finden. Letzteres sollte jedoch nicht überschätzt werden. Dies gilt in erster Linie bei größeren Kanzleien. Und auch dort nur, wenn die Examensnote später stimmt. Dieser Aspekt sollte eher bei der Wahlstation berücksichtigt werden. Zudem darf nicht vergessen werden, dass man jeweils einen Tag in der Woche noch für die AG reservieren muss Hinzu kommen auch noch die Klausurwochen. Unsere Empfehlung lautet, am Beginn der Anwaltsstation regelmäßig beim Anwalt zu arbeiten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass man sich auch dann noch einen Tag reservieren sollte, an dem man z.B. Falllösungen durchgeht. Demnach bleiben 3 Tage, die man beim Anwalt verbringen kann.
Wichtig ist hier aber wirklich, dass die Einzelfallumstände Beachtung finden. Hat man wirklich konkrete Aussichten auf eine spätere Beschäftigung in der Kanzlei, sollte man sich auch nicht scheuen dort täglich hinzugehen.
Etwa 3 Monate vor den Klausuren sollte man sich dann aber auf die konkrete Examensvorbereitung konzentrieren. Man sollte nochmals seinen Stoff durchgehen, sowie so viele Fälle wie möglich lösen.
Materielles Recht
Problematisch ist dabei immer wieder die Bedeutung des materiellen Rechts. Hierzu ist festzustellen, dass letztlich keine einzige Klausur ohne eine sichere Beherrschung des materiellen Rechts gelöst werden kann. Auch die Kommentare helfen hier nur bedingt weiter, da das Nachlesen enorm viel Zeit in Anspruch nimmt. Außerdem muss man ja immer noch wissen, wo man nachlesen muss. Es ist jedoch ebenso unmöglich, das materielle Recht nochmals zu wiederholen. Es muss hier einfach vorausgesetzt werden, dass dieses Wissen zu Beginn des Referendariats vorhanden ist. Etwaige Lücken können höchstens noch in den ersten Monaten des Referendariats geschlossen werden. Wichtig ist jedoch auch, dass die Schwerpunkte der Klausuren für das zweite Examen nicht im materiellen Recht liegen. Es reicht hier regelmäßig völlig aus, die Grundstrukturen des Rechts zu kennen und die Systematik zu beherrschen.
Die AG
Zum Schluss noch ein Blick auf die Arbeitsgemeinschaften. Diese sind meist besser als ihr Ruf. Grundsätzlich hilft eine regelmäßige Beteiligung bei der Examensvorbereitung. Dies gilt vor allem für die mündliche Prüfung, da man hier gut lernen kann über juristische Probleme zu diskutieren. Zudem sind die AG-Leiter meist gute Ansprechpartner für solche Fragen, die einem das Lehrbuch nicht beantworten kann. Dies gilt gerade für die regionalen Eigenarten bei der Abfassung eines juristischen Schriftsatzes.
Quelle:
http://www.nrw-jura-journal.de