Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen stellt den Schlusspunkt einer jeden juristischen Ausbildung dar. Ihre Bedeutung ist hoch, dass die Endnote des 2. Examens hier entscheidend beeinflusst werden kann.
Vorbereitungen auf mündliche Prüfungen sind immer schwierig. Weiß man doch noch aus der Prüfung im ersten Examen, dass das Gelernte selten abgefragt wurde und viel von Zufällen abhängt. Diese Problematik stellt sich nunmehr noch stärker, dass die immense Stoffmenge eine genaue Vorbereitung praktisch unmöglich macht.
Prägung durch Praktiker
Man mussß sich jedoch folgendes vor Augen halten. Es sitzen einem in der Prüfung ausschließlich Praktiker gegenüber. Und deren Interesse besteht nicht darin, erlerntes theoretisches Spezialwissen abzufragen - in diesem dürfte ihnen der eine oder andere Prüfling überlegen sein - sondern es wird verlangt, dass der Prüfling die juristische Arbeitsweise beherrscht. Nach unserer eigenen Erfahrung und nach der Lektüre zahlreicher Examensprotokolle kann man deutlich erkennen, dass man mit einem guten systematischen Verständnis und einer soliden juristischen Arbeitstechnik, angereichert mit dem erlernten prozessualen Stoff, jede mündliche Prüfung sicher meistern kann. Kennt man zusätzlich noch die aktuellen Probleme, so ist der Grundstein für eine erfolgreiche Prüfung gelegt.
Was ist also zu tun?
Ob man wirklich jetzt nochmal grundlegendes juristisches Wissen lernen sollte ist zweifelhaft, dassman für die Klausuren alles bereits gelernt hat. Und dieses Wissen ist immer noch dass. Zumindest wenn man darauf angesprochen wird. Zur Beruhigung der eigenen Nerven empfehlen wir aber trotzdem noch einmal kurz die wichtigsten Problemstellungen zu überfliegen. Zudem merkt man dabei, wieviel man doch immer noch behalten hat. Ein sehr beruhigendes Gefühl. Aktualität Viel wichtiger ist aber, dass man nach den Klausuren auf dem laufenden bleibt. Man sollte die einschlägigen Ausbildungszeitschriften (NJW, JUS, JA, JURA) genau auf aktuelle Entwicklungen hin durcharbeiten. Besonders viel wert sollte dabei auf wichtige Urteile und aktuelle Gesetzgebung gelegt werden. Hier kann man wirklich auf Themen stoßen, die später abgefragt werden. Zusätzlich hilft auch ein Blick auf die bekannten Internetseiten für Referendare. Besonders interessant ist auch die NJW-Seite, die einen Überblick über die wichtigsten Urteile gibt.
Abgerundet werden sollte die Vorbereitung noch mit ein paar Falllösungen. Hierdurch behält man die Aufbauschemata und die Vorgehensweise bei der Falllösung gut im Gedächtnis.
Der Aktenvortrag
Kommen wir nun zu einem besonders heiklen Punkt bei der mündlichen Prüfung - dem Aktenvortrag. Materiellrechtlich sollten diese Fälle nicht schwierig sein. Jedoch mussß der enorme Zeitdruck berücksichtigt werden unter dem man steht. Eine Stunde Vorbereitungszeit erscheint nur auf den ersten Blick viel. In der realen Prüfungssituation fliegt die Zeit nur so. Und ein kleines Problem in das man sich etwas verrennt reicht aus, um den gesamten Aktenvortrag zu ruinieren. Natürlich hilft es, wenn man bereits rechtzeitig übt, solche Vorträge zu halten. Doch die reale Prüfungssituation ist einfach nicht zu proben. Und ein Großteil der Prüfungsleistung ist seine Nerven in den Griff zu bekommen. Wir raten zu folgendem: Üben Sie möglichst viele Aktenvorträge. Aber nicht zu Beginn des Referendariats, sondern erst ein halbes Jahr vor der Prüfung. Ausbildungsliteratur gibt es hierzu genug. Aktenvorträge sind auch regelmäßig in den Ausbildungszeitschriften enthalten.
Ruhe bewahren
Mit Bekanntgabe der Klausurnoten erfahrt ihr auch, aus welchem Rechtsgebiet euer Aktenvortrag kommt. Vorträge aus diesem Gebiet sollten dann nochmal speziell eingeübt werden. Ansonsten ist die goldene Regel: Ruhe bewahren! Egal wie es läuft, egal ob man fertig wird oder zuviel oder zuwenig notiert hat. Und was fast noch wichtiger ist: Nachdem der Vortrag gehalten wurde, vergeßt ihn und alles was mit ihm zu tun hat. Egal wie schlecht oder gut es gelaufen ist. Denn jetzt beginnt erst die eigentliche Prüfung. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsabschnitte zeigt, dass durch eine ansprechende Prüfung in den einzelnen Rechtsgebieten ein schlechter Aktenvortrag problemlos ausgeglichen werden kann.
Aber Vorsicht: Das geht auch andersherum. Und die Prüfer haben meist Fingerspitzengefühl genug, um schwierige Aktenvorträge richtig zu bewerten.
Der Prüfungstag
Der Ablauf des Prüfungstages stellt sich wie folgt dar: Prüfungsort ist das Justizministerium Düsseldorf. Geladen wird wird man auf etwa 9 Uhr. Dieser Umstand ist viel bedeutender als es zunächst den Anschein hat. Denn die Anreise kann durchaus bis zu 100 km betragen. Und die Nerven mit dem Auto anzureisen hat an diesem Tag wohl kaum einer.
Bei den Planungen der richtigen Bahnverbindung berücksichtigt man meistens noch die Verspätung oder den Ausfall einer Bahn, so dass Zugabfahrtszeiten entstehen, die um etwa Infos zum Referendariat 7 Uhr liegen. Und zum Bahnhof mussß man auch erstmal kommen. Es dürfte klar sein, worauf wir hinaus wollen. Am Prüfungstag hat man nicht ausgeschlafen, sei denn, man hat die Ruhe weg und kann abends um 20 Uhr einschlafen. Und der Prüfungstag ist lang und anstrengend. Also sollte man auf diese Situation vorbereitet sein. So komisch dies klingt, aber auch das kann man üben. Man sollte den Schlafrhythmus bereits rechtzeitig richtig umstellen.
Und zudem ist die körperliche Fitness sehr wichtig. Man sollte durchaus diesen Aspekt bei der gesamten Prüfungsvorbereitung nicht aus den Augen verlieren. Dies stellt auch einen guten Ausgleich zum Lernen dar. Weiterhin sollte man auch auf die richtige Energiezufuhr achten. Viele kleine Zwischenmahlzeiten und ausreichende Flüssigkeitszufuhr sind ebenfalls wichtig. Man sollte es nie vergessen: Die mündliche Prüfung ist auch eine körperliche Herausforderung! Und Kopfschmerzen und Müdigkeit zur falschen Zeit können Punkte kosten.
Das Einführungsgespräch
Der Prüfungstag beginnt mit den Einführungsgesprächen, wie man sie aus dem ersten Examen kennt. Diese werden von Prüfer zu Prüfer anders gehandhabt. Man sollte auf die Standardfragen aber immer eine Antwort parat haben. So ist es unglücklich, wenn man keine Berufsziele angeben kann. Nützlich sein kann es, diese mit einer gewissen Note in Verbindung zu bringen.
Danach wartet man, bis man zur Ausgabe des Aktenvortrages in einen separaten Raum gebeten wird, in welchem alle Kandidaten sich auf die Vorträge vorbereiten. Eine gewisse Hektik ist dabei immer präsent. Es empfehlen sich hier die aus den Klausuren bewährten Ohrstöpsel. Nach einer Stunde geht man direkt von dort in den Prüfungssaal, in welchem die Prüfer warten. Nach einer netten Begrüßung kann man dann seinen 10 minütigen Vortrag halten. Danach wartet man bis alle ihre Vorträge gehalten haben. Daran schließt sich dann die eigentliche mündliche Prüfung an. Deren Ablauf kennt man aus den Protokollen, welche man sich vorher durchlesen sollte. Zwar sind die wenigsten Prüfer protokollfest, doch erhält man einen guten Einblick über den Prüfungsablauf und die Art der Prüfungsfälle. Stellt euch darauf ein, dass es zwischen den einzelnen Rechtsgebieten zu längeren Pausen kommen kann. Zudem ist die Mittagspause auch etwa 1 Stunde lang. Es empfiehlt sich, in dieser Zeit mit seinen Mitprüflingen etwas essen zu gehen.
Tabus
In der Prüfung selbst gibt es ein paar Tabus, die man beachten sollte. Niemals sollte man sich melden. Blickkontakt reicht völlig aus. Zwar ist es sehr ärgerlich, wenn der Nachbar einem eine Antwort wegschnappt, doch meist wissen die Prüfer wer etwas weiß. Zumindest aber gleicht sich dies im Verlauf der Prüfung aus.
Auch wenn es altmodisch erscheinen sollten, sollten Männer im Anzug samt Krawatte erscheinen und Frauen im schwarzen Kostüm. Ob sich etwas anderes tatsächlich negativ auswirkt ist zwar nicht bewiesen, doch verhindert man somit doch alle Angriffspunkte.
Zudem sollte man den Prüfern nicht direkt widersprechen. Dies macht erfahrungsgemäß keinen Sinn. Denn diese sitzen am längeren Hebel. Man kann höchstens darauf hoffen, dass die Mitprüfer ausgleichend wirken. Eine kleine Andeutung in diese Richtung kann nicht schaden.
Sollte der Sachverhalt nicht ganz verstanden worden sein, sollte man unbedingt nachfragen. Hierfür haben die Prüfer wegen der Nervosität Verständnis. Ansonsten kommt es zu vermeidbaren Fehlern.
Nach der Prüfung des letzten Rechtsgebiets berät die Kommission noch einmal abschließend. Dies kann durchaus länger dauern. Danch wird man zur Bekanntgabe der Endnoten hereingebeten. Man kann von den Prüfern auch eine kurze Begründung für die Benotung erhalten. Aber auch hier ist kein Lamentieren angesagt.
Die Noten
Zum Schluß noch etwas zum Zustandekommen der Noten. Die Noten werden weder nur vom jeweiligen Prüfer noch nur von den anderen Prüfern gegeben. Die Kommission vergibt die Noten immer als Einheit. Hierfür macht sich jeder Prüfer seine Notizen.
Vornotenorientierung
Immer wieder gibt es das Problem der Vornotenorientierung. Übertrieben gesagt kann man folgende Formel aufstellen. Vorpunkte mal zwei plus/minus 10 %. Dies stimmt erstaunlich oft. Eine Orientierung an den Vornoten kann kein Prüfer gänzlich ausschließen. So wählt er auch seine Fragen danach aus, ob es ums Bestehen oder ums Prädikat geht. Zudem besteht eben ein Zusammenhang zwischen den Fähigkeiten der Prüflinge und den jeweiligen Noten. Es sei aber betont, dass wenn man in der Prüfung beweisen kann, dass die Klausuren nur ein Ausrutscher waren, dassdie Prüfer auch dies meist richtig einschätzen können.
Man mussß vor der mündlichen Prüfung normalerweise keine Angst haben. Sie ist sicher der leichtere Teil der Examensprüfung und stellt eine gute Möglichkeit dar, eine gute Note zu erreichen.
Quelle:
http://www.nrw-jura-journal.de